Nicht erst mit dem diesjährigen Wahlkampf ist das Stichwort von der Digitalisierung in aller Munde. Seit Jahren schon haben es Unternehmen mit diesbezüglich gravierenden Umstrukturierungen zu tun, die weit über den von der Politik hauptsächlich thematisierten Ausbau von Glasfaserkabeln hinausgehen, und nicht nur technische, sondern auch äußerst relevante und gegebenenfalls folgenreiche rechtliche Tücken bergen.
Studien zeigen Tücken der Digitalisierung auf
Kürzlich erschienen zwei Studien, die, wenn man sie aufeinander bezieht, das Bewusstsein für Tücken der Digitalisierung in Unternehmen schärfen könnten. So belegt die im Auftrag der QSC AG von Crisp Research erstellte empirische Studie für Entscheider im Mittelstand einen Trend zu Hybrid- und Multi Cloud Services bei der Anpassung der jeweiligen Betriebs-IT-Strukturen an die Herausforderungen der Digitalisierung. Zugleich legt der Veritas GDPR Report 2017 nahe, dass weltweit nur die wenigstens Unternehmen (2%) wirklich auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzverordnung vorbereitet sind, also als compliant gelten können. Anders ausgedrückt: mit den spezifischen Regelungen der DSGVO konfrontiert, ergab sich sogar für jene nur 31% der Befragten, die das eigene Unternehmen überhaupt schon als compliant einschätzten, erheblicher Nachholbedarf.
Cloud-Computing und DSGVO – ein Hauptproblem
Mahr EDV kann an dieser Stelle ein eklatantes Beispiel herausgreifen, an dem sich die Tücken der Digitalisierung gut illustrieren lassen. Auf der einen Seite betonen 80 Prozent der befragten IT-Leiter und CIOs laut crisp-Studie die künftig wichtig Rolle von Cloud Computing für die IT-Struktur des Unternehmens. Dabei gehen drei Viertel von einem Mix verschiedener Cloud Technologien aus, dessen Planung, Implementierung und Verwaltung aufgrund der Komplexität zu großen Teilen nicht mehr selbst bewerkstelligt, sondern in die Hände eines Managed Services Providers gelegt werden soll. Auf der anderen Seite glauben laut Veritas-Umfrage 49% der Befragten, die das eigene Unternehmen für DSGVO kompatibel halten, dass der Cloud Service Provider komplett für die Daten-Compliance verantwortlich sei. In Wirklichkeit aber verpflichtet die DSGVO auch die Unternehmen z.B. auf den Schutz personenbezogener Daten in der Cloud und zu einer Dokumentation des Datenaustauschs mit der Cloud. Sollte es also z.B. zu einem Datendiebstahl oder Manipulationen kommen und eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nachweisbar sein, drohen Geldstrafen, sobald die neue Regelung in Kraft tritt.
Zeit für die Überprüfung der eigenen Compliance
Mahr EDV kann daher nur raten, schnellstmöglich die eigene Compliance zu überprüfen. Die Inhalte der DSGVO und ihre technischen wie rechtlichen Konsequenzen sollten auch in den Details bekannt sein und die IT-Lösungen entsprechend angepasst werden. In vielen Fällen dürfte es sinnvoll sein, sich dabei von externen Experten beraten zu lassen.
Mahr EDV ist der Computerspezialist für alle Belange rund um die IT-Struktur von Unternehmen ab fünf Rechnern: Wartung und Support, Consulting und Implementierung, Cloud-Dienste, Server Monitoring und vieles mehr – in Berlin, Potsdam, Düsseldorf und der jeweiligen Umgebung.
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