TÜV, Reparatur und Reifenwechsel: In der Corona-Krise möglich? – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

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Was während der Ausgangsbeschränkungen für Fahrzeughalter gilt

TÜV, Reparatur und Reifenwechsel: In der Corona-Krise möglich? - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Werkstätten und Pannendienste dürfen ihren Betrieb für dringende Fälle weiterhin aufrechterhalten. (Bildquelle: ERGO Group)

Auch während der Corona-Krise müssen Fahrzeughalter darauf achten, dass ihre Autos verkehrstüchtig sind. Zumal sie für viele derzeit besonders wichtig sind, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren. Was es aktuell beispielsweise bei TÜV, Reparaturen und Reifenwechsel zu beachten gibt, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.

TÜV: Verlängerte Fristen

Die Hauptuntersuchung bestätigt die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs. Autobesitzer müssen die entsprechenden Termine auch während der Corona-Krise im Blick haben. Aber geht das im Moment überhaupt? Mauelshagen dazu: „Wer jetzt zur Hauptuntersuchung muss, kann sein Fahrzeug beispielsweise bei den großen Prüforganisationen TÜV, GTÜ oder Dekra durchchecken lassen. Möglich ist die Prüfung auch nach wie vor bei autorisierten Werkstätten.“ Termine in Werkstätten, bei denen ein externer Prüfer kommt, können jedoch nicht mehr stattfinden. Einige Prüfstellen haben zudem geänderte Öffnungszeiten oder ihren Betrieb reduziert. Am besten sollten Autofahrer sich im Vorfeld online oder telefonisch über eventuelle Einschränkungen informieren. Das Verkehrsministerium hat den Bundesländern empfohlen, die Frist für die Hauptuntersuchung aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 zu lockern. „Anstatt der üblichen zwei Monate könnten Fahrzeughalter die Frist dann bis zu vier Monate überziehen, wenn das Bundesland der Empfehlung folgt“, informiert der Kfz-Experte. „Dennoch müssen Autofahrer sicherstellen, dass ihr Fahrzeug weiterhin verkehrssicher ist.“

Dringende Reparaturen: Weiterhin erlaubt

Ist das Auto im Alltag unentbehrlich, zum Beispiel um zur Arbeit zu kommen, ist bei einem Schaden schnelle Hilfe nötig. Daher dürfen Werkstätten genau wie Pannendienste ihren Betrieb weiterhin aufrechterhalten – aber nur um dringende Reparaturen durchzuführen. Alle anderen Reparaturen sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Und nicht jede Werkstatt hat auch geöffnet. „Einige Betriebe sind geschlossen oder arbeiten nur noch im Notfallbetrieb“, so Mauelshagen. „Außerdem können derzeit bei Ersatzteilen Lieferengpässe auftreten.“ Daher auch hier die Empfehlung: Vorher in der Werkstatt anrufen und nachfragen, ob sie die entsprechende Reparatur aktuell durchführen kann. Weil die Kfz-Mechaniker Sicherheits- und Hygienevorschriften einhalten müssen und sie daher aktuell weniger Kunden gleichzeitig bedienen können, sollten Autofahrer für Reparaturen genügend Zeit einplanen.

Empfehlungen zum Reifenwechsel

Für Sommerreifen gilt die Faustregel: „Von O bis O“ – also von Ostern bis Oktober. In einigen Bundesländern, etwa in Bayern, wo eine verschärfte Ausgangsbeschränkung gilt, ist ein Reifenwechsel derzeit nicht erlaubt. „Bei Temperaturen, die die 20-Grad-Marke nicht weit übersteigen, ist es ohne Weiteres möglich, den Reifenwechsel aufzuschieben“, so Mauelshagen. „Wenn die Temperaturen sommerlich werden, führen Winterreifen aufgrund ihrer speziellen Gummimischung allerdings zu einem weiteren Bremsweg.“ Tipp: Einige Werkstätten bieten einen Hol- und Bringdienst für Reifenwechsel, um den Kundenkontakt auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn der Reifenwechsel dringend ansteht und nicht selbst durchgeführt werden kann, können Fahrzeughalter nachfragen, ob die Werkstatt vor Ort einen solchen Service anbietet.
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