Arbeits- und Gesundheitsschutz ist auch für Start-ups Pflicht
Fachkundige Beratung durch externe Experten / Pflichten des Arbeitgebers / Gefährdungsbeurteilung für maßgeschneiderten Arbeits- und Gesundheitsschutz
Köln, 2. August 2018. Über 500.000 Existenzgründungen zählte die Förderbank KfW im Jahr 2017. Für die Gründer ist das eine aufregende Zeit: Es gilt, den Markt zu analysieren, das eigene Produkt zu entwickeln, Geldgeber, Räumlichkeiten und Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden. Im Durchschnitt haben Start-ups – junge und innovative Unternehmen, die weniger als zehn Jahre am Markt sind – neben den Inhabern zehn Mitarbeiter. “Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz haben die Gründer oft nicht im Blick. Dabei sind Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Die von einer fachkundigen Person erstellte Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz passgenau auf den Bedarf des Start-ups anzupassen”, weiß Werner Lüth, der als Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen unterschiedlichster Branchen berät.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Chefsache!
Die Verantwortung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten und für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben liegt beim Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen. Dieser Verpflichtung können kleine und mittlere Unternehmen auch nachkommen, indem sie für diese Aufgaben einen externen überbetrieblichen Dienst wie TÜV Rheinland verpflichten. Ab zwei Mitarbeitern müssen zudem Ersthelfer im Betrieb ausgebildet und benannt werden. Wächst das Team auf mehr als 20 Beschäftigte an, sind aus dem Mitarbeiterkreis Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb und sind Ansprechpartner für ihre Kollegen.
Bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft müssen Arbeitgeber die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie deren Dokumentation nachweisen. Andernfalls können Bußgelder erhoben werden. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, können rechtliche Konsequenzen drohen.
Gefährdungen erkennen und minimieren
Welche Gefahren drohen im Unternehmen, zum Beispiel in einem Start-up für Internet-Dienstleistungen? Antworten auf diese Frage gibt die Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz die Gefährdungen ermittelt. An Bildschirmarbeitsplätzen stehen dabei neben der technischen Ausstattung unter anderem die Ergonomie der Büromöbel, der Bewegungsraum am Arbeitsplatz, die Beleuchtung und die Positionierung des Bildschirms im Mittelpunkt.
Aus den so gewonnenen Informationen lassen sich die notwendigen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ableiten. Im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses müssen die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft, bei Bedarf angepasst und der gesamte Verlauf dokumentiert werden.
In Start-ups mangelt es neben der Gefährdungsbeurteilung oftmals auch an der Organisation des Arbeitsschutzes: Verantwortlichkeiten sind nicht geklärt, geeignete Maßnahmen für Erste-Hilfe und Notfälle sind nicht festgelegt und auch Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter kommen zu kurz. “Unsere Experten beraten Arbeitgeber, wie sie passend zum Bedarf des Unternehmens die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umsetzen können. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter tragen zu einem störungsfreien Betriebsablauf bei und erhöhen die Zufriedenheit. Durch die Beauftragung externer Experten legen die Gründer diesen wichtigen Bereich in erfahrene Hände und haben den Kopf frei für ihre unternehmerischen Aufgaben und das Erreichen der gesetzten Ziele”, so Lüth.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.
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