Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz gelten auch im Homeoffice / Checkliste erleichtert die Gefährdungsbeurteilung / Unterweisungen schaffen Sicherheit / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitsschutzverordnung
Köln, 29. Januar 2021. Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Homeoffice mehr Gewicht. Arbeitgeber sind bis 15. März 2021 verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause arbeiten zu lassen, wenn es die Aufgabe und die betrieblichen Abläufe ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung hierfür geeignet ist und die technischen Möglichkeiten wie Internetzugang gegeben sind. “Für mobiles Arbeiten gelten zwar nicht die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, aber sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch das Arbeitszeitgesetz müssen eingehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass auch für einen Arbeitsplatz im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss”, betont Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen arbeiten verschiedene Experten wie Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologen und Gesundheitsexperten zusammen. Beschäftigte im Homeoffice können die wesentlichen Informationen zu ihrem Arbeitsplatz mithilfe einer Checkliste und Bildern des Arbeitsplatzes selbst zusammenstellen. Auf Basis dieser Informationen können die Gefährdungsbeurteilung erstellt und Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Ergonomie, abgeleitet werden.
Unterweisung zeigt Wertschätzung und schafft Vertrauen
“Eine Unterweisung durch eine Führungskraft zur Arbeit im Homeoffice kann viele wichtige Fragen klären. Eindeutige Absprachen zu Zuständigkeiten im Team, zur Arbeitszeit und zur Erreichbarkeit verringern den Druck auf die Beschäftigten, auf jede Anfrage sofort reagieren zu müssen. Gerade die Arbeit von zu Hause verleitet dazu, Arbeits- und Freizeit zu vermischen”, weiß Lüth. Für die langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind Pausen und Freizeit wichtig. Daher sollten Arbeitsutensilien wie Laptop und Diensthandy in der Freizeit am besten außer Sicht, beispielsweise in einem Schrank, verstaut sein. Diese Themen offen anzusprechen, zeigt Wertschätzung für die Beschäftigten und stärkt den Zusammenhalt sowie das Vertrauen im Team.
Den Arbeitsplatz ergonomisch und sicher gestalten
Für das mobile Arbeiten werden meist Laptop, Tablet und Smartphone genutzt. Zum Beantworten von Mails oder dem Verfassen von Notizen im Außendienst sind sie ebenso unersetzlich wie auf Dienstreisen. Für den Einsatz als Büroarbeitsplatz zu Hause hingegen sind sie aus ergonomischer Sicht nicht ideal. Für einen Achtstundentag sollte der Laptop durch einen größeren externen Bildschirm, eine separate Tastatur und eine externe Maus ergänzt werden. Optimal wären zudem ein richtiger Schreibtisch und ein Schreibtischstuhl. “Da Homeoffice-Arbeitsplätze im Gegensatz zu Telearbeitsplätzen jedoch nicht vom Arbeitgeber ausgestattet werden, sollte in der Unterweisung auf einen festen Tisch mit passendem Stuhl hingewiesen werden. Für die Sicherheit ist es auch wichtig, mögliche Stolperfallen zu vermeiden, beispielsweise durch den Raum gespannte Kabel oder ein zusätzliches externes Gerät auf dem Boden neben dem Stuhl”, erklärt Lüth.
Eigenverantwortung für die Gesundheit fördern
Am Arbeitsplatz zu Hause sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker auf sich selbst gestellt als im Unternehmen: Sie müssen ihren Arbeitstag und ihre Arbeit selbst strukturieren. Dabei können Bewegungspausen zu kurz kommen. Telefonate sind eine gute Gelegenheit, um aufzustehen oder im Raum ein paar Schritte zu gehen. Das bietet auch die Möglichkeit, den Blick vom Monitor zu lösen und so die Augen zu entlasten. “Unsere Experten beraten Unternehmen, wie Arbeiten im Homeoffice gesund und rechtssicher gestaltet werden kann. Dabei haben wir auch die veränderten psychischen Belastungen im Blick und helfen dabei, den Teamgeist trotz der Distanz aufrechtzuerhalten. Denn wir sind überzeugt, dass diese Form der Arbeit sich auch über die Zeit der Pandemie hinaus in der Arbeitswelt etablierten wird”, so Lüth.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitsschutzverordnung bei TÜV Rheinland.
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
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