Für Unternehmen aus der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche veranstaltet der BTE zusammen mit der Unternehmensberatung fashionconsult am 15. 02. 2024 ein Web-Meeting zur ÜBH-Schlussabrechnung
Zur Unterstützung der Unternehmen aus der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche veranstaltet der BTE zusammen mit der Unternehmensberatung fashionconsult am 15. Februar 2024 von 16 bis 17 Uhr ein Web-Meeting zum Thema “ÜBH-Schlussabrechnung – Was bei der Warenwertabschreibung unbedingt zu beachten ist!” Leo Faltmann und Alexander Kipp von der Unternehmensberatung fashionconsult sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Güntgen (DHPG Köln) werden dabei über besondere Problemstellungen und Risiken informieren und konkrete Handlungsoptionen aufzeigen.
Am 31. März 2024 endet die Abgabefrist für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe (ÜBH). Viele Mode- und Schuhhändler dürften bis kurz vor dem Stichtag mit ihrer Einreichung warten, da immer noch viele rechtliche Fragen ungeklärt bzw. strittig sind. Der BTE hatte vor diesem Hintergrund im Oktober bekanntlich ein Positions- und Forderungspapier veröffentlicht, das auch von der Politik beachtet und intensiv von den Landesverbänden der Einzelhandelsorganisation in Gesprächen mit den Bundesländern genutzt wurde. Als Folge sollen die Finanzbehörden einiger Bundesländern an einem vereinfachten Verfahren zur finalen Prüfung und Bearbeitung der Corona-Schlussrechnungen arbeiten.
Speziell im Mode- und Schuhhandel besteht zudem die Problematik der Warenwertabschreibung. In den FAQ zur ÜBH gab es dazu teils widersprüchliche Formulierungen, die zu unterschiedlichen Ansätzen geführt haben. Viele Händler fürchten daher, dass sie ausgezahlte Überbrückungshilfen zurückzahlen müssen, wenn sie die Abwertungen nicht ausreichend begründen.
Zur Unterstützung aller Unternehmen aus der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche veranstaltet der BTE zusammen mit der Unternehmensberatung fashionconsult daher am 15. Februar 2024 von 16 bis 17 Uhr ein Web-Meeting mit dem Titel “ÜBH-Schlussabrechnung – Was bei der Warenwertabschreibung unbedingt zu beachten ist!” Leo Faltmann und Alexander Kipp von der Unternehmensberatung fashionconsult sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Frank Güntgen (DHPG Köln) werden dabei über besondere Problemstellungen und Risiken informieren und konkrete Handlungsoptionen aufzeigen. Insbesondere wird auf folgende Punkte eingegangen:
– Übersicht zur “Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen”
– Definition von betrachteter Ware im Sinne der FAQs
– Fristen in der Überbrückungshilfe III, III Plus und IV
– Behandlung von Spenden und Veräußerungen an Warenaufkäufer
– Bewertungsansätze zu den Stichtagen
– Prüfpraxis der Behörden
– Vorgehen bei Ablehnung von Bewertungsansätzen
Dieses Webinar richtet sich besonders an Unternehmer sowie deren Steuerberater. Die Teilnahme liegt bei 149 EUR, EHV Mitglieder 99 EUR (jeder weitere Teilnehmer je Firma 79 EUR).
Anmeldungen: fashionconsult, Sönke Padberg, E-Mail: padberg@fashionconsult.de . Die Teilnehmer erhalten dann einen MS Teams Link zugesendet.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
fashionconsult
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fashionconsult ist ein auf die Mode-, Schuh- und Sport-Branche spezialisiertes Beratungshaus. Die ganzheitliche Beratung unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten ist ein Erfolgsfaktor von fashionconsult. Die Kunden schätzen die Vernetzung der Beratungsfelder, u.a. M&A, Restrukturierung, integrierte Finanzplanung und Prozessoptimierung.
Für fashionconsult sind ausschließlich Branchen-Experten tätig. Durch die Fach-und Methodenkompetenz, die sie sich aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in führenden Positionen erarbeitet haben, sind sie es gewohnt, sicher und schnell Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
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