Ukraine: Jeder kann helfen!

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ARAG Experten informieren über Unterstützungsmöglichkeiten der Ukraine

Seit sieben Tagen herrscht Krieg in Europa: Russiche Raketen fallen auf Ziele in der Ukraine, Panzer nähern sich der Hauptstadt Kiew, Menschen sind auf der Flucht in oder aus ihrer Heimat. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees, deutsch: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) geht davon aus, dass hunderttausende Menschen innerhalb des Landes vertrieben wurden und bis jetzt knapp 700.000 Menschen die internationalen Grenzen überquert haben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wie jeder einzelne die Ukraine unterstützen kann.

Praktische Hilfe mit Spenden
Die UNHCR, die Flüchtlingshilfe der UNO, ist bereits seit vielen Jahrzehnten mit dem internationalen Schutz von Flüchtlingen beauftragt und hat auch jetzt bereits erste Hilfsaktionen gestartet, wofür Spenden benötigt werden. Der Spendenservice ist auch telefonisch unter 0228 – 90 90 86 00 oder per Mail unter spendenservice@uno-fluechtlingshilfe.de erreichbar.

Auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hilft mit einer Liste „Nothilfe Ukraine“ mit Namen, Adressen und Kontonummern von Hilfswerken, die Betroffene in der Ukraine sowie vor der Gewalt geflüchtete Menschen unterstützen und dafür zu Spenden aufrufen. Die genannten Organisationen tragen allesamt das DZI Spenden-Siegel als Zeichen besonderer Förderungswürdigkeit.

Ein Aktionsbündnis aus Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Katastrophenhilfe und UNICEF Deutschland leistet bereits seit Jahren humanitäre Hilfe vor Ort. Sie stellen nun Geflüchteten Unterkünfte zur Verfügung, versorgen sie mit Kleidung und anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Mobile Teams versorgen Menschen nahe der Frontlinie mit Nahrungsmitteln, Briketts zum Heizen und Bargeldhilfen. Die Caritas Ukraine organisiert zudem den sicheren Transport von vertriebenen Familien zu ihren Angehörigen und hat eine Telefon-Hotline für Menschen vor Ort eingerichtet. Auch die Malteser haben konkrete Hilfsaktionen vorbereitet, für die Spenden benötigt werden. Erste Hilfsgüter wie beispielsweise Zelte, Feldbetten, Decken oder Lebensmittel sind bereits am vergangenen Samstag in der Ukraine eingetroffen. Darüber hinaus werden geflüchtete Menschen medizinisch versorgt und psychologisch betreut.

Sachspenden gut wählen
Wer mit Sachspenden helfen will, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten zunächst an eine Hilfsorganisation wenden und über den konkreten Bedarf informieren, bevor blindlings der Kleiderschrank ausgemistet oder Produkte im Supermarkt gekauft werden. So sind beispielsweise warme Kleidung, Schlafsäcke, Verbandszeug, Hygieneartikel, Medikamente, aber auch Batterien, Power Banks zum Aufladen von Smartphones, Taschenlampen oder Gaskocher, wichtig. Auch haltbares Essen wie etwa Müsliriegel oder Kekse werden benötigt.

Flüchtlingen helfen
Neben der Geldspende ist praktische Arbeit gefragt: So kann sich jeder beispielsweise in seiner Gemeinde im Bürgerbüro erkundigen, ob es in der Nähe konkrete Hilfsaktionen gibt. In Düsseldorf können sich hilfsbereite Bürger beispielsweise per Mail (ukraine-hilfe@duesseldorf.de) an die Stadt Düsseldorf wenden. In Berlin kümmert sich z. B. die Bürgerinitiative Moabit hilft! um Geflüchtete und sammelt ebenfalls Spenden, in München koordiniert beispielsweise der Verein Münchner Freiwillige die Vermittlung von Unterkünften für Geflüchtete und wer etwa in Hamburg wohnt, kann bei der Hilfsorganisation Hanseatic Help Woll- und Fleecedecken, Schlafsäcke oder Hygieneartikel abgeben oder beim Sortieren der Sachspenden tatkräftig mithelfen.

Ob Transport zur und von der ukrainischen Grenze, über Unterkunftsangebote, Übersetzungshilfe oder Unterstützung bei Behördengängen: Die Initiative LeaveNoOneBehind vermittelt diverse Hilfsangebote, für die man sich online registrieren kann.

Wer Flüchtlingen aus der Ukraine eine Unterkunft anbieten möchte, sollte sich nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls an die Kommune wenden. Auch im Netz gibt es diverse Initiativen, auf deren Seiten man sich online registrieren kann, wenn man eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, z. B. der Verein Elinor. Die ARAG Experten raten Mietern, die Flüchtlinge für eine begrenzte Zeit aufnehmen möchten, den Vermieter darüber zu informieren. Seine Zustimmung braucht es jedoch nicht unbedingt, weil es zum Mietgebrauch gehört, Gäste bis zu drei Monate zu beherbergen.

Geflüchtete Ukrainer benötigen kein Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen in Deutschland. Nach Ablauf der Frist ist es möglich, eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage zu bekommen. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde. Die Europäische Union prüft zurzeit, ob aufgrund der aktuellen Lage für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für einen längeren Aufenthalt in Deutschland eingeführt wird. Ein Asylantrag wäre nach Auskunft der ARAG Experten dann nicht mehr nötig.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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http://www.ARAG.de

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