Zwei Drittel der Deutschen haben eine klare Vorstellung von einem würdevollen Begräbnis. Dennoch haben genauso viele nicht für ihr Begräbnis vorgesorgt.
Rund 40 Prozent unterschätzen die Kosten für eine Beerdigung. Das zeigt eine Umfrage von TNS-Emnid im Auftrag der LV 1871.
Eine Trauerfeier mit Freunden und Verwandten und eine Bestattung auf dem Friedhof der Wahl – das gehört für zwei Drittel der Deutschen zu einem würdevollen Begräbnis. Interessant: Bis zum Alter von 30 Jahren liegt den Menschen vor allem die Trauerfeier am Herzen. Ab 60 Jahren tritt der Ort der letzten Ruhe in den Vordergrund. Die Wahl zwischen Sarg oder Urne sowie die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner sind dabei eher zweitrangig. Nur ein Anteil von drei Prozent hat keine konkreten Vorstellungen.
Klare Vorstellung, aber keine Vorsorge
Trotz klarer Wünsche: Fast zwei Drittel der Bundesbürger haben nicht fürs Begräbnis vorgesorgt. Erst ab einem Alter von 50 Jahren beschäftigen sie sich mit der finanziellen Seite eines Begräbnisses. Dann ist das Sterbegeld die erste Wahl. Ab 60 Jahren legen die Menschen vor allem Bargeld zurück. „Dabei kann das Sterbegeld bei uns bis zum Alter von 90 Jahren abgeschlossen werden und das ohne Gesundheitsprüfung“, sagt LV 1871 Vorstand Dr. Klaus Math. Je nach Eintrittsalter ist die Versicherungsleistung im Todesfall gestaffelt. So erhält ein 60-Jähriger bereits nach einem Jahr volle Leistung. Bei Unfalltod entfallen Wartezeit und Staffelung ganz; die Leistung fällt doppelt so hoch aus.
Kosten unterschätzt
Die Kosten für ein Begräbnis sind hoch. Tatsächlich kommen allein für eine Bestattung schnell Ausgaben zwischen 5.000 und 10.000 Euro zusammen. Das sind Beträge, die unterschätzt werden. Immerhin 40 Prozent der Bundesbürger meinten, dass für ein durchschnittliches Begräbnis weniger als 5.000 Euro anfallen. 57 Prozent der Befragten waren realistischer und vermuteten Kosten zwischen 5.000 und 7.000 Euro oder sogar darüber. Für die Umfrage hat TNS Emnid insgesamt 504 Personen über 14 Jahren befragt. Die Umfrage erfolgte per Telefon im sogenannten Omnibus-Verfahren.
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