Eine Aktion, die rechtlich nicht ganz unbedenklich ist
Umstrittene Aktion mit Liebesschlössern in Frankfurt unter rechtlicher Lupe
Frankfurt, 17. August 2016: Die Frankfurter Künstlergruppe „Hauptschule“ will Liebesschlösser vom berühmten Eisernen Steg zu einer Skulptur einschmelzen. Dazu hatte sie öffentlich aufgerufen, möglichst viele der dort angebrachten Schlösser abzugeben. Diese ungewöhnliche Aktion sorgt derzeit für großen Wirbel in der breiten Öffentlichkeit und erhitzt die Gemüter. Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Christian Pfeifer hält die Aktion insbesondere rechtlich für nicht ganz unbedenklich.
Werden Eigentumsrechte verletzt?
Rechtlich gesehen dürfen Liebesschlösser nicht so einfach von Dritten entfernt werden: „Wer Schlösser abnimmt, die nicht seine eigenen sind, begeht Diebstahl und macht sich potenziell strafbar“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Pfeifer von der Frankfurter Kanzlei REISS . Ein Praxisfall von 2012 verdeutlicht das Ganze. Das Amtsgericht Köln hatte damals einen Drogensüchtigen zu drei Monaten Haft verurteilt, der Liebesschlösser abgenommen hatte, um sie zu verkaufen. „Paare, die Liebesschlösser an Brücken anbringen, wollen sie dort deponieren und geben schließlich nicht deren Besitz auf“, argumentiert Anwalt Dr. Pfeifer und begründet die Eigentumsrechte an den Schlössern. „Liebesschlösser sind nicht einfach herrenlos. Unbedenklich wäre die Aktion der Frankfurter Künstlergruppe also nur dann, wenn die Künstler die Schlösser von den Eigentümern direkt erhalten“, so Anwalt Dr. Pfeifer.
Drohen den Künstlern Anzeigen oder gar eine Verurteilung?
„Da sich der Gegenstandswert in diesem Fall doch eher in Grenzen hält, würde sich wohl kein Gericht oder Staatsanwaltschaft einer strafrechtlichen Verfolgung annehmen, auch wenn es zu einzelnen Anzeigen von Privatpersonen käme, die sich in ihrem Eigentumsrecht verletzt fühlen“, erklärt der Frankfurter Anwalt. Trotzdem könnte die Künstlergruppe aufgrund eines anderen Straftatbestands belangt und sogar hart bestraft werden. Die Künstlergruppe hatte in den sozialen Medien dazu aufgerufen, Liebesschlösser vom Eisernen Steg an sie abzugeben. Und hier kommt der § 111 des Strafgesetzbuchs (StGB) ins Spiel. Dieser besagt, dass die öffentliche Aufforderung zu Straftaten in Deutschland ein Vergehen ist. „Hier könnte die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein strafrechtliches Verfahren einleiten. Ein Anstifter, der erfolgreich öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat, wie beispielsweise zum Diebstahl, auffordert, muss bei Verurteilung mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen“, so Anwalt Dr. Pfeifer. In England beispielsweise wurden 2011 zwei Männer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Grund: Sie haben öffentlich über Facebook dazu aufgerufen, sich an Plünderungen zu beteiligen. In diesem Fall kommt aber auch eine weitere Straftat in Betracht: „Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass spätestens durch die zur Schau gestellte Skulptur aus den gestohlenen Schlössern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und ein Gewinn erzielt wird, so kann es sich auch um Hehlerei handeln, also Handel mit Diebesgut. In einem besonders schweren Fall müsste die Staatsanwaltschaft zwingend ermitteln, auch wenn es sich nur um geringwertige Sachen handelt. Dann könnte auf die Künstlergruppe eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren zukommen“, erklärt der Frankfurter Rechtsexperte.
Ist das Anbringen von Liebesschlössern nicht Vandalismus und Sachbeschädigung?
Für viele Paare sind Liebesschlösser ein Zeichen ihrer Liebe, die nie enden soll. In vielen deutschen Städten säumen also Tausende solcher Schlösser diverse Brücken. Hin und wieder werden in den Medien Stimmen laut, die besagen, dass das Anbringen von Liebesschlössern Vandalismus und gar Sachbeschädigung sei und rechtliche Konsequenzen haben kann. „Ganz so einfach ist es nicht“, erklärt Anwalt Dr. Pfeifer. Jede Stadtverwaltung definiert als Brückeneigentümer selbst, ob sie das Anbringen von Liebesschlössern erlaubt oder nicht. „Zivil- oder strafrechtlich belangt werden kann dabei jemand nur, wenn es beispielsweise an die bauliche Substanz einer Brücke geht und das Befestigen von Schlössern die Brauchbarkeit der Brücke einschränkt. Ist dies der Fall, müssten die Paare rechtlich gesehen für die Beseitigung der Liebesschlösser aufkommen. Doch in der Praxis funktioniert das nicht immer, da Ermittler die richtigen Personen nur schwer ausfindig machen können“, erklärt Anwalt Dr. Pfeifer.
Kanzlei REISS
Die Kanzlei REISS ist ausgewiesener Experte für Wirtschaftsstrafrecht.
Der mehrfache Buchautor Dr. Jürgen Reiß ist Namensgeber und Inhaber der 1996 von ihm gegründeten Kanzlei. Dr. Christian Pfeifer ist Seniorpartner der Kanzlei REISS und Spezialist auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts. Er ist vorrangig bei den sogenannten „White Collar“-Delikten, wie Betrug, Korruption, Untreue und Unterschlagung, sowie bei Steuerstrafdelikten außergerichtlich wie gerichtlich tätig.
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