„Unfall mit dem Einkaufswagen“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Sigrid L. aus Plön:
Welche Versicherung zahlt den Schaden, wenn mein Einkaufswagen auf dem Supermarkt-Parkplatz wegrollt und ein fremdes Auto beschädigt? Übernimmt das meine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Welche Versicherung einen solchen Schaden übernimmt, richtet sich danach, wie genau es zu dem „Einkaufswagenunfall“ gekommen ist. Für alle Schäden, die anderen durch den Betrieb oder Gebrauch des Autos zugefügt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu zählen beispielsweise Be- und Entladen des Autos. Ist das Malheur also beim Einladen der Einkaufstüten in den Kofferraum passiert, ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Anders ist es jedoch, wenn der Einkaufswagen auf dem Weg zum Auto oder beim Zurückbringen auf Abwege geraten ist. Denn das hat mit dem Betrieb des Autos nichts zu tun: Hier zahlt der Unfallverursacher oder, wenn vorhanden, dessen Privathaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch verschiedene Grenzfälle, in denen es auch für die Gerichte knifflig wird: Zum Beispiel, wenn der Einkaufswagen beim Aufschließen des Autos davonrollt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht davon aus, dass dann grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht den Schaden tragen muss.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.006

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Group“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: