Unfallgutachten: Was ist im Schadensfall zu beachten?

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Ob selbstverschuldet oder unverschuldet: Bei einem Kfz-Unfall stellt sich häufig die Frage nach einem Gutachten. Doch was sollte man hierbei berücksichtigen?

Hamburg, 26. Februar, 2024. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schnell zu einem Unfall führen. Ab einem Schadenswert von etwa 750 EUR wird dann zwingend ein Unfallgutachten benötigt. Verantwortlich hierfür sind qualifizierte Kfz-Sachverständige. Tätig in diesem Bereich ist Gutachten-Experte Gabriel Raiolo, der die wichtigsten Anforderungen und Bedingungen an Kfz-Gutachten zusammenfasst.

Ein Unfallgutachten ist besonders für Entschädigungsleistungen der Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Raiolo erklärt, in welchem Fall dies gilt: „Für die Haftpflichtversicherung ist ein Gutachten bei einem Schaden über 750 EUR erforderlich, man spricht hier auch vom Überschreiten der Bagatellschadengrenze.“ Die Kosten für das Unfallgutachten müssen vom Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung gezahlt werden. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, muss keine Kosten tragen. Das Gutachten dient der eindeutigen Feststellung des Schadens, der durch den Unfall entstanden ist.

Dabei rät Raiolo unverschuldeten Unfallbetroffenen dringend dazu, einen eigenen Gutachter einzufordern: „Man sollte sich auf keinen Fall auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einlassen. Das führt oft dazu, dass man auf einen Teil der Schadensersatzansprüche unwissentlich verzichten muss.“ Dies liegt daran, dass im gegnerischen Gutachten häufig die Wertminderung für das Unfallfahrzeug sowie unfallbedingte Ausfallzeiten keine Berücksichtigung finden. „Ein objektiver und unparteiischer Gutachter ist deswegen immer die bessere Wahl, als den Gutachter der anderen Partei zu akzeptieren“, fügt Riaolo hinzu.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Unfallverursacher das Gutachten anfechten. Hier ist es nach Riaolo wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren: „Eine Anfechtung ist nur mit einem konkreten Grund und nachweislicher Inkorrektheit möglich.“ Wie dann am besten reagiert wird, weiß Raiolo auch: „Ein guter Kfz-Gutachter verfügt über ein leistungsstarkes Netzwerk an Werkstätten und Fachanwälten, so ist das bei uns auch. Das schafft Sicherheit.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo
Herr Gabriel Raiolo
Stresemannstraße 268
22769 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 60 59 08 56
fax ..: 040 38 61 27 38
web ..: https://gutachter-raiolo.de/
email : info@gutachter-raiolo.de

Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo beschäftigt sich mit Schadensbewertungen von Kraftfahrzeugen mit Sitz und Einsatzgebiet in Hamburg. Zum Leistungsspektrum gehören Kfz-Sachverständigengutachten im Falle von Unfällen oder anderweitigen Schäden, Rechnungsprüfungen, Wertgutachten, Gutachten für Motorräder, LKW und Oldtimer sowie technische Gutachten. Der Service des Kfz-Gutachters Raiolo ist dabei telefonisch sieben Tage in der Woche anforderbar. Weiterführende Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Website des Kfz-Gutachters und Sachverständigenbüro Raiolo zu entnehmen.

Pressekontakt:

Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo
Herr Gabriel Raiolo
Stresemannstraße 268
22769 Hamburg

fon ..: 040 60 59 08 56
web ..: https://gutachter-raiolo.de/
email : info@gutachter-raiolo.de

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Author: PM-Ersteller

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