Wenn Sie als gesetzlicher Betreuer für einen Angehörigen eingesetzt werden, kann das zu unangenehmen Überraschungen führen. Das war schon früher so.
Wie Sie als gesetzlicher Betreuer in Schwierigkeiten kommen können, wenn der Rechtspfleger wechselt – was bisher gut war, ist nun schlecht. Wenn es dumm läuft, werden Sie zur Kasse gebeten, obwohl Sie bisher alles richtig gemacht zu haben meinen. Die erstaunliche Geschichte von Thomas Klein aus Frankfurt aus dem Jahr 1988. Lange her und doch so aktuell.
“Für meine kranke Mutter habe ich eineinhalb Jahre alles ordentlich geregelt, nachdem sie “entmündigt” wurde” (heute: Betreuung), so Thomas Klein. “Plötzlich konnte ich trotz Kontovollmacht nicht mehr auf ihr Konto zugreifen und wurde von der Pflegschaftsbehörde vorgeladen.” Was war passiert?
Vom Gericht bestellt. Alles gut?
Thomas Kleins betagte Mutter war 1988 an einem inoperablen Gehirntumor erkrankt und bereits in einem Pflegeheim untergebracht. “Ihr Zustand schwankte tagesformbedingt zwischen geistig rege und apathisch wirr”, so Klein. Ein Freund riet ihm dazu, sich um eine Gebrechlichkeitspflegschaft für seine Mutter zu bemühen. Nach richterlicher Befragung wurde die Mutter entmündigt und Klein die Pflegschaft übertragen.
“Ich bestritt notwendige Kosten auf den Immobilienbesitz meiner Mutter, wie Heizung, Strom oder Reparaturen sowie Kosten für sonstige Dinge, die ihrer Lebensführung zuzurechnen waren, vom Guthaben ihres Kontos. Ich war bereits längere Zeit Konto- und Depotbevollmächtigter.” Zu der zuständigen Behörde hatte er keinen Kontakt. Von der Behörde waren nie Ambitionen ausgegangen, mit ihm zu sprechen.
Je nach dem, wer…
Dann sperrte die Pflegschaftsbehörde die Konten der Mutter plötzlich per Anordnung. Sie lud Thomas Klein vor. “Dort erklärte mir ein Beamter barsch, dass der Schlendrian nun endgültig beendet sei und man nicht länger dulde, dass ich mir mit den Ruhestandsbezügen meiner Mutter ein schickes Leben machen würde”, so Klein noch heute entrüstet. “Man habe innerbehördlich personelle Zuständigkeiten neu geordnet und diesen Gegebenheiten hätte er sich ab sofort anzupassen.”
Thomas Klein bekam zur Auflage, sämtliche Ausgaben, die er mit Geldern vom Konto seiner Mutter seit seiner Ernennung getätigt hatte, per Beleg nachzuweisen. Dies gelang nur für die größeren Ausgaben, zu denen ein Beleg erstellt wurde. “In unserem kleinen Ort in Oberfranken wurden viele Dienstleistungen mal eben so geregelt”, so Klein weiter.
Damals wie heute…
“Es blieb ein Betrag von damals über 5.000 Mark übrig, den ich für den Lebensunterhalt meiner Mutter ausgegeben hatte und nicht nachweisen konnte. Diesen hatte ich umgehend aus meinen persönlichen Mitteln den Konten meiner Mutter zuzuführen. Drei Monate später habe ich sie dann alleine beerbt. Eine Vollmacht hätte mir damals geholfen”, so Kleins Fazit. Auch heute gilt: Ohne Vollmachten können Sie in derartige Rechenschaftssituationen kommen, wenn Sie zum gesetzlichen Betreuer für einen Angehörigen bestellt sind. Mit Vollmachten können Sie von vorne herein selbstbestimmt handeln.
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