Wer zahlt was? Auf diese Frage sucht Anwalt für Familienrecht in Baden-Baden Antworten
BADEN-BADEN. Unterhalt – im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung kann das ein vielschichtiges Thema sein. Das Unterhaltsrecht regelt nicht nur den sogenannten Ehegattenunterhalt, der sich auf den Trennungsunterhalt bzw. den Unterhalt nach der Ehe bezieht. Auch der Kindesunterhalt spielt im Kontext von Trennung und Scheidung eine Rolle. “Unterhaltsfragen sind Streitfragen”, stellt die Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden, Susanne Cronauer, heraus. Dabei sind viele Dinge zu beachten und Fragen zu beantworten? Dazu gehören:
– Hat einer der Ehepartner im Trennungsjahr Anspruch auf Trennungsunterhalt?
– Gibt es einen Anspruch auf Unterhalt einer der Ehepartner auch nach der Scheidung?
– Wenn gemeinsame Kinder versorgt werden müssen: Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Wie wird der Unterhalt berechnet? Anwalt für Familienrecht aus Baden-Baden zu den Fakten
Auf all diese Fragen gilt es, im Rahmen des Scheidungsverfahrens Antworten zu finden. “Dazu müssen die zukünftigen Ex-Partner ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Zentral ist dabei der Punkt, ob die Einkommensverhältnisse sehr unterschiedlich sind, wenn also zum Beispiel einer der Ehepartner sich um Haushalt und Kinder gekümmert hat und kein eigenes Einkommen erzielt hat oder wenig Einkommen erzielt. Dann ist die Verpflichtung des Ehepartners mit dem höheren Einkommen zur Zahlung von Trennungsunterhalt sehr wahrscheinlich. Im Übrigen kann die Zahlung von Trennungsunterhalt über einem Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden”, betont Susanne Cronauer.
Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden: Anspruch auf Unterhalt kann auch nach der Ehe bestehen
Nach einer Scheidung wird der Ehegattenunterhalt neu berechnet. Sind die Lebensverhältnisse weiter sehr unterschiedlich, kann ein Anspruch auf Nachehelichenunterhalt bestehen. Der Nachscheidungsunterhalt sorgt für die Deckung des täglichen Bedarfs sowie der Kosten für Altersvorsorge und Krankenversicherung. Die Entscheidung über den Unterhalt nach der Ehe ist dabei immer sehr individuell. Auch die Dauer der Ehe spielt dabei eine Rolle. Der Kindesunterhalt wird in der sogenannten “Düsseldorfer Tabelle” festgelegt. Je nach Einkommen des getrennt lebenden unterhaltspflichtigen Elternteils richtet sich der Unterhalt nach dem Alter des Kindes. Einkommen heißt in diesem Zusammenhang übrigens alle Einkunftsarten, also aus selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, stellt die Anwältin für Familienrecht heraus.
Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.
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