Abmahnung + Unterlassungserklärung
Genauso wie jede Person gegen eine andere Person einen Anspruch auf Leistung von Arbeit oder anderen Diensten oder auf Leistung von Geld oder Verschaffung einer Kaufsache haben kann, können auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, wenn jemand durch eine Handlung oder Behauptung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen einen Vertrag verstößt.
Wann kann ich Unterlassung fordern?
Prominentestes Beispiel ist die eine Verletzung des sog. allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das beispielsweise durch eine Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleumdung verletzt werden kann, aber auch durch Weitergabe intimer Informationen oder durch eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild durch unberechtigte Verbreitung oder Zurschaustellung. Daneben können Ansprüche auf Widerruf, Berichtigung oder Ergänzung einer falschen oder verfälschten Äußerung bestehen.
Unterlassungsansprüche ergeben sich häufig auch im Bereich des sog. gewerblichen Rechtsschutzes (bspw. Urheberrecht, Markenrecht), im Rahmen von Besitzstörungen (bspw. Parken auf fremdem Grundstück/Parkplatz) oder im Bereich des Nachbarrechts.
Wie mache ich die Unterlassung geltend?
Mit einer Abmahnung wird der Unterlassungspflichtige aufgefordert, die Beleidigung, eine falsche Behauptungen oder auch das Beparken Ihres Parkplatzes oder jede andere unterlassungspflichtige Handlung oder Äußerung zukünftig zu unterlassen.
Wie verhindere ich Wiederholungen?
Ist es einmal zu einer Verletzung eines der aufgezählten Rechte gekommen, muss in der Regel auch eine Wiederholung befürchtet werden, die außergerichtlich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Mit einer solchen Erklärung versichert der Unterlassungsschuldner, dass er die zu unterlassende Handlung oder Äußerung zukünftig unterlässt und ggf. widerruft oder richtigstellt und verspricht außerdem eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Wiederholung. Ist ein Unterlassungsschuldner hierzu nicht bereit, kann er mit einer Unterlassungsklage gerichtlich in Anspruch genommen werden.
Abmahnung im Internet
Besonders viel Aufmerksamkeit finden Abmahnungen und Unterlassungserklärungen im Zusammenhang mit Filesharing und Downloads im Internet. An dieser Stelle ist Vorsicht geboten! Denn längst nicht jede Abmahnung wird zu Recht verschickt und nicht jede Unterlassungserklärung wird zu Recht gefordert. Hier gilt es differenzierte Fallkonstellationen zu beachten, ganz besonders, wenn ein Computer mit Internetzugang von verschiedenen Personen oder Familienmitgliedern genutzt wird.
Unterlassung durchsetzen oder Abmahnung abwehren
Die Geltendmachung von Unterlassungsrechten ist ein scharfes Schwert gegen nicht hinzunehmende Beeinträchtigungen; trotzdem ist besonders in Internetfällen nicht jede Abmahnung rechtens.
Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm unterstützt Sie bei der Bewertung und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.
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