Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftssteuerreform

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
etexter
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftssteuerreform

Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftssteuerreform

Lange hat es gedauert, bis die Reform der Erbschaftssteuer unter Dach und Fach war. Nun ist das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Auswirkungen hat die Reform auf Firmenerben.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das „Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG (ErbStRG)“ wurde nach zähem Ringen verabschiedet und ist rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Firmenerben können auch weiterhin zu großen Teilen von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings müssen sie sich auch auf einige Änderungen einstellen.

Zu den wichtigsten Punkten der Reform zählt, dass zur Wertermittlung des Unternehmens das Betriebsergebnis maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden soll, um die Steuer anzusetzen. Sollte ein Erbe nicht in der Lage sein, die Erbschaftssteuer zu zahlen, kann sie auch für einen Zeitraum von sieben Jahren gestundet werden. Schon ab dem zweiten Jahr werden allerdings Zinsen fällig. Bisher konnten die Steuern zinsfrei für zehn Jahre gestundet werden.

Firmenerben müssen bei einem übertragenen Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen, dass sie die Zahlung der Erbschaftssteuer überfordern würde. Bei einer Bedürfnisprüfung müsste dann auch das Privatvermögen offengelegt werden, das zur Hälfte für die Erbschaftssteuer herangezogen werden kann. Lehnt der Erbe die Bedürfnisprüfung ab, steigt die Steuerlast mit dem Firmenvermögen. Ab einem Betriebsvermögen von 90 Millionen Euro gibt es keine Steuerbegünstigung mehr.

Bei Betriebsvermögen von weniger als 26 Millionen Euro können Firmenerben weiterhin zu großen Teilen von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie den Betrieb fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Wird der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt, ist eine Verschonung von 85 Prozent möglich, bei siebenjähriger Fortführung entfällt die Erbschaftssteuer ganz. Der Erhalt der Arbeitsplätze muss über die Lohnsumme nachgewiesen werden. Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten sind von der Nachweispflicht befreit.

Damit die Unternehmensnachfolge auch unter steuerlichen Gesichtspunkten optimal geregelt werden kann, können im Steuerrecht und Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: