Düsseldorf, 30. April 2018 – Bald wird der Tag der Arbeit gefeiert. Damit soll der Öffentlichkeit alle Jahre wieder auch ihr Wert verdeutlicht werden. Doch was viele dabei unterschätzen: Wie viel ist meine Arbeitskraft in Euro wert? Als Maßstab kann der Verdienst gelten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdient im Durchschnitt ein Vollzeitbeschäftigter rund 45.000 brutto pro Jahr. Nach nur elf Jahren könnte die eigene Berufstätigkeit also einen Wert von sage und schreibe fast einer halben Million Euro erwirtschaften.
Und was ist, wenn man berufsunfähig wird? Dieses Schicksal trifft rund ein Fünftel aller Arbeitnehmer, sie müssen aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben und stehen damit buchstäblich vor einem existenziellen Aus. Daher gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu denjenigen Privatversicherungen, die enorm wichtig sind. Die gesetzliche Sozialversicherung zahlt nämlich nur eine sehr kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung, – und nicht aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit.
„Dadurch können diejenigen, die nur gesetzlich versichert sind, einfach auf eine andere Erwerbstätigkeit verwiesen werden und müssen sich trotz ihrer Gesundheitsbeeinträchtigungen einen anderen Job suchen, wenn sie ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können“, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Eine private BU leistet dagegen, wenn der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Worauf sollten Versicherte achten?
Der Abschluss einer BU in jungen Jahren ist grundsätzlich kostengünstiger. Zudem ist für junge Menschen eine BU-Police gerade deshalb sinnvoll, weil sie i. d. R wenige Vorerkrankungen haben, die die zu zahlenden Versicherungsbeiträge wegen ihres höheren Risikos berufsunfähig zu werden erhöhen.
Beim Abschluss gibt es Weiteres zu bedenken: Ein wichtiger Punkt ist die Laufzeit des Vertrages: „Wer einen BU-Vertrag abschließt, sollte darauf achten, dass die Police mindestens bis zum 65. Lebensjahr, besser sogar bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren läuft“, informiert Spauszus. „Dann kann auch keine Versorgungslücke kurz vor der Rente entstehen, wenn die BU-Leistung nicht mehr und die gesetzliche Rente noch nicht gezahlt wird.“
Ein anderer Punkt ist die Absicherungshöhe: Weil sich eine BU am derzeitigen Einkommen orientiert, bekommen viele junge Menschen nur eine Police mit einer niedrigen BU-Rente von einigen hundert Euro. Daher sollte im Vertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben werden. Damit kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung die BU-Leistung an das gestiegene Einkommen angepasst werden.
Wer sich eine BU nicht leisten kann, für den könnten auch eine sogenannte Dread Disease-Versicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung in Betracht kommen. Die erstere sichert den Lebensstandard ab, wenn man von vertraglich fest vereinbarten Krankheiten betroffen wird, wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die zweite leistet bei Verlust bestimmter Fähigkeiten wie z. B. Sehen, Sprechen, Gehen.
Man sieht: Für den Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf entscheidende Vertragsdetails an, die qualifizierte Versicherungskaufleute kennen und über die sie beraten können.
Viele werden den Tag der Arbeit am 1. Mai feiern. Doch den Wert ihrer Berufstätigkeit haben im Durchschnitt nur 30 Prozent der Deutschen durch eine BU abgesichert.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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