Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Nils M. aus Hamburg:
Ich will mir mein erstes Auto kaufen. Welche Versicherungen muss ich dafür abschließen? Und was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten, die durch Schadenersatzansprüche Dritter auftreten und zwar in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Abgesichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Der Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes ist bereits für die Zulassung des Fahrzeugs nötig. Fahrzeughalter müssen sich dafür bei ihrer Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ausstellen lassen. Diesen verpflichtenden Schutz können Fahrzeughalter mit einer Kaskoversicherung freiwillig ergänzen. Sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung decken Schäden am eigenen Auto ab. Bei der Teilkasko betrifft das Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Kurzschluss, Glasbruch, Marderbiss, Haarwild sowie höhere Gewalt entstehen. Der Vollkaskoschutz ist umfangreicher und umfasst zusätzlich Schäden, die durch einen selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht oder Vandalismus entstehen können.
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