Tankbetreiber müssen ihre Pflichten kennen
sup.- Mit der Installation eines Heizöltanks für die häusliche Wärmeversorgung übernehmen Hausbesitzer eine große Verantwortung. Denn überall dort, wo wassergefährdende Stoffe wie z. B. Mineralöle in Tanks gelagert werden, spielt der Gewässerschutz eine zentrale Rolle. Bereits der unbemerkte Austritt von kleinen Mengen des Tankinhalts könnte eine großflächige Verunreinigung des Grundwassers zur Folge haben. In der öffentlichen Diskussion wird dieses Thema oft überlagert von den Risiken, die unseren Gewässern durch die Düngung in der Landwirtschaft oder durch industrielle Abwässer drohen. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist jedoch darauf hin, dass die Gesetzgebung zum Wasserrecht auch den privaten Eigentümern klare Betreiberpflichten für den Umgang mit Tankanlagen auferlegt hat. Die Verantwortlichkeiten für die Dichtigkeit des ganzen Tanksystems und seine ordnungsgemäße Funktion, die sich daraus ergeben, sind den Nutzern oftmals gar nicht bewusst. Aber Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe, so dass es sinnvoll ist, sich frühzeitig über die Rechte und Pflichten als Tankbetreiber zu informieren.
Kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um Tanks und Gewässerschutz sind Fachbetriebe mit einer Zulassung nach Wasserrecht. Das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik ist ein sicheres Indiz dafür, dass diese entscheidende Zertifizierung vorliegt. Fachbetriebe mit dem Gütezeichen werden darüber hinaus regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen auf ihre Seriosität und Zuverlässigkeit überprüft. Sie sind deshalb auch erste Wahl, wenn es um die professionelle Übernahme von Reinigungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten am Tank geht. In diesem Fall hat der Hausbesitzer seine Betreiberpflichten erfüllt, wenn er einem vorschriftsmäßig zertifizierten Fachbetrieb den Auftrag erteilt. Alle Betriebe mit RAL-Gütezeichen sind im Internet unter www.bbs-gt.de verzeichnet. Werden sie mit den Tankschutz-Maßnahmen betraut, übernehmen sie vom Auftraggeber auch die Verantwortlichkeit für die Einhaltung aller Vorschriften zum Gewässerschutz.
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