Familien sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und für deren Erhalt. Und doch stehen Familien im Vergleich zu Kinderlosen u.a. finanziell weniger gut da. Durch die jährliche Inflation wird die Situation weiter verschärft. Daher ist ein Nachteilsausgleich eigentlich ein gesellschaftliches Muss. Es ist richtungsweisend, dass es von Staatsseite 2019 zumindest minimale finanzielle Verbesserungen für Familien geben wird. Mit der Änderung des Familienentlastungsgesetzes sind Anpassungen in zwei Stufen beschlossen worden. Stufe eins wird im Jahr 2019 umgesetzt und Stufe zwei folgt ein Jahr später.
Erhöhung des Kindergelds
Ab 1. Juli 2019 werden für jedes Kind 10 Euro mehr Kindergeld ausbezahlt. Für die ersten beiden Kinder gibt es somit 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Ab 1. Juli 2020 gibt es dann weitere 10 Euro für jedes Kind mehr. Eine weitere Erhöhung soll ab Januar 2021 erfolgen, welche aber noch nicht beschlossen ist.
Kinderfreibetrag steigt an
Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 Euro erhöht. Dazu kommt der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 je Elternteil. Für beide Elternteile zusammen kommt somit ein Freibetrag von 7.620 Euro pro Kind zustande. Die Steuerentlastung entspricht genau dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung. 2020 wird der Kinderfreibetrag auf 7.812 Euro für beide Elternteile zusammen erhöht.
Zum ersten Mal in der Geschichte werden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag zeitversetzt erhöht. Vom Kinderfreibetrag profitieren allgemein diejenigen Familien, deren steuerliche Entlastung für ein Kind durch ihn größer ausfällt, als der Anspruch auf das Kindergeld beträgt. Da der erhöhte Kinderfreibetrag schon sechs Monate vor der Kindergelderhöhung gültig ist, sind die Besserverdiener durch die neue Regelung nochmal bessergestellt, wenn der Kindergeldanspruch während des Jahres 2018 entfallen ist.
Von den allgemeinen Entlastungen für Arbeitnehmer im Jahr 2019 profitieren Familien natürlich auch. Dazu zählen die Erhöhung des Grund- und Unterhaltsfreibetrags sowie die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Näheres dazu im Beitrag vom 02.01.2019.
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