Verbraucherinformation: Eckpunkte der Lebensversicherungsreform

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Eine Zusammenstellung des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

7. Juli 2014. Die aktuell historisch niedrigen Zinsen machen es der Versicherungsbranche schwer, für ihre Kunden die vereinbarten Zinsen zu erwirtschaften. Die Bundesregierung will der Branche mit einer Reform des Versicherungsrechts das Leben erleichtern – zum Nachteil der Versicherten, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS).

Noch immer ist die Kapitallebensversicherung des Deutschen liebstes Anlageobjekt. Rund 95 Millionen Policen gibt es in Deutschland, das sind mehr Verträge als Einwohner. Die Reform des Versicherungsrechts, die die Bundesregierung gerade im Eiltempo beschließen will, sorgt für großen Unmut, da die meisten Kunden wohl mit Einbußen rechnen müssen. Hier die wichtigsten Punkte rund um diese Reform.

1. Wer ist davon betroffen?
Betroffen ist jeder, der eine Kapitallebensversicherung besitzt. Bei dieser Art der Versicherung zahlt der Kunde regelmäßige Beiträge, die er bei Vertragsablauf zuzüglich Zinsen ausgezahlt bekommt. Aber auch andere Versicherungen, bei denen das Sparen den Hauptzweck des Vertrages darstellt, sind davon betroffen. Darunter auch die staatlich subventionierten Rürup- und Riester-Verträge.

Inhaber einer Risikolebensversicherung, die eine Vorsorge für Hinterbliebene darstellt, sind nicht betroffen.

2. Von Garantiezinsen, Neuverträgen und den Bewertungsreserven
Zunächst klingt es gut, wenn die Versicherer verkünden, dass Altkunden weiterhin die in ihrem Vertrag garantierten Zinsen bekommen. Allerdings werden sie an ganz anderer Stelle zur Ader gelassen. Bislang wurde die Bewertungsreserve hälftig an die Versicherten ausgezahlt. Bewertungsreserven entstehen, wenn z. B. der Wert einer Staatsanleihe, die der Versicherer in seiner Bilanz hat, steigt. Den Differenzbetrag zwischen aktuellem Wert und dem Kaufpreis nennt man Bewertungsreserve. Die Gesetzesreform sieht aber vor, dass Versicherer unter bestimmten Umständen die Ausschüttung dieser Reserven unterlassen können. Nämlich dann, wenn durch die Auszahlung der Bewertungsreserve die garantierten später fällig werdenden Auszahlungen an die Versicherten gefährdet werden. Da diese Berechnungen aber reinen Modellcharakter haben, ist zu befürchten, dass die Versicherungen schon früh auf die Reserven-Ausschüttung verzichten werden.

3. Aktionäre, Provisionen und Abschlusskosten
Die Dividendenzahlungen an die Aktionäre können ebenfalls ausbleiben. Und zwar dann, wenn die Garantieleistung gegenüber den Versicherten im Folgejahr gefährdet wird. Gut für die Kunden ist es, dass die Makler und Versicherungsvertreter künftig ihre für die Vermittlung einer Versicherung erhaltene Provision offenlegen müssen. Außerdem werden die Abschlusskosten von 40 Promille an der Beitrags- oder Versicherungssumme auf 25 Promille gekürzt.

4. Garantiezins für Neuverträge sinkt erneut Die garantierte Verzinsung für Neuverträge ab 2015 wird auf 1,25 Prozent fallen. Bisher lag sie bei 1,75 Prozent. Zum Vergleich: Zwischen den Jahren 1986 und 2004 schwankte der Garantiezins zwischen 2,6 und 4 Prozent. Die Lebensversicherung wird damit zum Sparen unattraktiv.

5. Soll die Kapitallebensversicherung jetzt gekündigt werden? Die Lage ist sehr kompliziert und muss im Einzelfall genau geprüft werden. Schließlich geht es um einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge. Eine Kündigung ist – da die Reform noch in diesem Monat greifen wird – de facto ausgeschlossen. Allerdings gibt es noch andere Alternativen um seine Verluste zu minimieren, bzw. sie ganz zu umgehen. Unter bestimmten Umständen kann der Versicherungsnehmer, so die Gerichte, die vollständige Rückabwicklung seines Vertrages inklusive Zinsen erreichen. Da dieser Weg aber nur mit entsprechender erfahrener und sachkundiger Begleitung zu bewerkstelligen ist, hat der DVS e. V. die Arbeitsgemeinschaft “LV Kapital” ins Leben gerufen.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Oberlauengasse 3 a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
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99094 Erfurt
0361 31 96 96
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http://www.dvs-ev.net

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Author: pr-gateway

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