Verbraucherschutz für Heizöl-Nutzer

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Vertrauen zum Händler zusätzlich absichern

sup.- Erdöl ist als Rohstoff ein Allround-Talent: In den Raffinerien wird es in so genannte Fraktionen aufgeteilt, um dann zu ganz unterschiedlichen Produkten wie Lippenstift, Babywindeln oder Benzin weiterverarbeitet zu werden. Dabei beeinflussen die Bearbeitungs- und Veredelungsschritte entscheidend die Güte, Lebensdauer und Normen-Entsprechung der Erzeugnisse. Dies macht Erdölprodukte jedoch zu einem schwierigen Fall für den Verbraucherschutz. Denn die Qualität der vielfältigen Fertigungsstationen ist dem Endprodukt meistens nicht anzusehen. Das gilt besonders für den Energieträger Heizöl, bei dem bestimmte Additive für die so genannte Premiumqualität nicht in der Raffinerie, sondern erst während der Tankbefüllung beim Verbraucher beigefügt werden. Hier muss der Kunde darauf vertrauen, die bestellte und bezahlte Heizöl-Qualität tatsächlich zu erhalten. Um dieses Vertrauen abzusichern, sollte ein Heizölhändler mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel gewählt werden. Die Voraussetzungen für dieses Prädikat: Produktgüte nach den vorgeschriebenen Normen, gut geschultes Personal und Auslieferungen unter Einhaltung aller sicherheitstechnischen und eichrechtlichen Bestimmungen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Dies alles wird von externen Prüfern bei unangemeldeten Kontrollbesuchen überwacht.

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Redaktion Andreas Uebbing

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