Vererben und Verschenken von Edelmetallen

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Vererben und Verschenken von Edelmetallen
(Bildquelle: Fotolia, Urheber: El Gaucho, ID: #15519434)

Die finanzielle Unterstützung von Enkeln, ist für die meisten Großeltern eine Herzenssache. Während jedoch für Schenkungen an Ehepartner oder Kinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) großzügige persönliche Freibeträge bestehen, beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Personen der Steuerklassen II nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nur 20.000 Euro. Sachliche Vermögensübertragung könnte hier eine Möglichkeit sein.

Bei der Übertragung von Sachvermögen existieren nach § 13 ErbStG sogenannte sachliche Steuerbefreiungen. Diese ermöglichen quasi schenkungssteuerfreie Vermögensübertragungen über den persönlichen Freibetrag hinaus. Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 ErbStG muss jede Steuerbefreiung für sich angewendet werden. Daher können die im Gesetz bezeichneten Befreiungen auch nebeneinander Anwendung finden. Sachliche Steuerbefreiungen können als vollständige sachliche Steuerbefreiungen oder quotale sachliche Steuerbefreiungen erfolgen.

Sachliche Steuerbefreiungen bestehen für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände, Befreiung von einer Schuld, Unterhalt oder Ausbildung und übliche Gelegenheitsgeschenke. Nicht darunter fallen nach § 13 Abs. 1 S. 1 ErbStG unter anderem Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen. Soweit die Gesetzeslage.

Die Übertragung von Geld oder Sachvermögen kann über dokumentierte Transaktionen erfolgen. Eine Überweisung zum Beispiel kann zur Übertragung von Geld getätigt werden und die Buchung wird auf dem Kontoauszug dokumentiert. Allerdings kann Geld natürlich auch in Bar übertragen werden. Genauso verhält es sich mit Edelmetallen. Diese können durch Transaktion aus einem Depot ins andere erfolgen oder aber man gibt einfach einen Barren physischen Goldes aus einer Hand in die andere.

Doch nicht nur die Schenkung von Barren ist sehr diskret. Auch Schmuck, Kunst oder das sprichwörtliche Tafelsilber lässt sich relativ unkompliziert übertragen. Entscheidend ist dabei, dass dies zu Lebzeiten passiert. Tritt der Erbfall ein, wird meist eine Vermögensaufstellung vorgenommen und Papier ist bekanntlich geduldig.

Der Erwerb von Edelmetallen ist eine sinnvolle Maßnahme. Das Vermögen wird gesichert und für die Zukunft gespeichert. Physisches Gold zum Beispiel speichert aufgrund seines hohen Wertes sehr viel Vermögen und benötigt dafür nicht viel Lagerfläche. Silber ist eine excellente Beimischung und könnte als „Kleingeld“ dienen. Gold ist viel teurer als Silber. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gold als Vorsorge besser oder schlechter als Silber geeignet wäre. Es existiert auf der Welt mehr Gold als Silber, Silber ist also knapper als Gold. Da man Silber für sehr viel günstigere Preise erhält als Gold, eignet es sich sehr gut, um es als Tauschmittel mit ins Portfolio beizumischen.

Die Kombination beider Metalle, ist also eine gute Vorsorge. Während man mit Gold einen Großteil des Wertes des eigenen Vermögens sichern und speichern kann, bietet sich Silber in unterschiedlichen Stückelungen als Tauschmittel an. Es sollte eine ausreichende Anzahl kleinerer, mittlerer und größerer Barren und Münzen aus Gold und Silber vorhanden sein. Wobei kleinere Stückelungen in höherer Anzahl sinnvoll sind, um Waren des täglichen Bedarfs bezahlen zu können. Das erleichtert die Handhabung im Fall der Fälle erheblich und schützt davor, dass man Barren vielleicht teilen müsste. Denn mal ehrlich, kann man später größere Barren so präzise zerteilen, damit man mit ihnen tauschen kann? Das ist sehr unpraktisch. Und wie man das mit der Übertragung auf andere dann handhabt, obliegt jedem selbst. Kleinere, wertvollere Barren sind da sicherlich zweckmäßiger als große Barren.

Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile unterschiedlicher Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit geht nicht.

Die PIM GOLD und Scheideanstalt GmbH ist einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa. Der Markt der Edelmetallraffinerien und -großhändler ist überschaubar. PIM GOLD zeichnet sich im Wettbewerb durch seine Flexibilität, seine Vielfalt und vor allem durch seine guten Preise aus.

Seit der Gründung im Jahr 2008 hat sich innerhalb der jungen Firmenhistorie vieles verändert. Schritt für Schritt und Jahr für Jahr entwickelt sich das Wachstum unseres Unternehmens immer weiter und das mit großem Erfolg.

Kontakt
PIM Gold und Scheideanstalt GmbH
Mesut Pazarci
Industriestraße 31
63150 Heusenstamm
+49 (0) 6104 802 96 0
morderator@pim-presse.de
http://pim-gold.com

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Author: pr-gateway

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