Experten der ERGO Group informieren
Alex M. aus Kassel:
Ich muss meinen Führerschein abgeben und eine MPU machen, um ihn wiederzubekommen. Da diese sehr teuer ist und viele sie nicht bestehen, habe ich mich gefragt, ob es eine Verjährungsfrist gibt?
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer ein befristetes Fahrverbot erhält, bekommt den Führerschein nach Ablauf einer gewissen Zeit zurück. Ein Gericht oder die Straßenverkehrsbehörde können allerdings die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entziehen – dadurch wird diese ungültig. Betroffene Fahrer können dann meist nach einer Sperrfrist einen neuen Führerschein beantragen. Die Dauer ist vom Einzelfall abhängig und liegt bei Entziehung durch ein Gericht meist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Zusätzlich droht vor allem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei acht Punkten in Flensburg eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Sie besteht aus Fragebögen, einem Leistungstest bezüglich Reaktion und Wahrnehmung, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Die Untersuchung ist sehr teuer und schwierig zu bestehen. Eine Möglichkeit, ohne MPU wieder ans Steuer zu dürfen, ist: warten. Zwar können Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nicht verjähren, allerdings muss sie laut Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes aufgrund der sogenannten Tilgungsfrist die dem Fahrerlaubnisentzug zugrunde liegenden Einträge nach zehn Jahren löschen. Dann kann die Behörde mit diesen Einträgen auch keine MPU mehr begründen. Die Tilgungsfrist startet jedoch erst nach Ablauf der bis zu fünfjährigen Sperrfrist. Das bedeutet: Verkehrssünder, die sich während dieser Zeit ordnungsgemäß verhalten, können spätestens nach 15 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU neu beantragen. Ob der erneute Besuch einer Fahrschule nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen verlangt die Behörde jedoch eine erneute Führerscheinprüfung, um die mittlerweile verlernten Fahrkenntnisse wieder aufzufrischen.
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