Verkehrsanwälte: Unfallopfern steht mehr zu als Schmerzensgeld und Schadensersatz

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Verkehrsanwälte: Unfallopfern steht mehr zu als Schmerzensgeld und Schadensersatz

(Mynewsdesk) Komplexer Klärungsbedarf erfordert Engagement versierter Fachleute

Ein gezieltes Reha-Management kann die Genesung und Wiedereingliederung in das Gesellschafts- und Berufsleben von schwerverletzten Unfallopfern deutlich verbessern. Die Kosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Unfallversicherung übernommen. Trotzdem wird diese Möglichkeit immer noch viel zu selten genutzt. Das hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein festgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen eigenen Verhaltenskodex („Code of Conduct“) entwickelt, der ein allein an den Interessen des Patienten orientiertes Reha-Management gewährleistet.

Eine Zehntelsekunde kann entscheiden

Es war eine Zehntelsekunde, die das Leben von Niklas X. veränderte. Trotz sofortiger Vollbremsung konnte der 24-Jährige mit seinem Motorrad dem Auto nicht mehr ausweichen, dessen Fahrer ihm die Vorfahrt genommen hat. Frontalcrash, schwerste innere Verletzungen, praktisch alle Knochen gebrochen. „Ich habe wochenlang im Wachkoma gelegen, die Ärzte hatten den Bauch aufgeschnitten“, weiß der junge Mann aus den Berichten seiner Angehörigen. Und doch sollte Niklas nach Ablauf der von den Krankenhäusern festgelegten Regelbehandlungszeit entlassen werden – mit offenen Wunden, unfähig auf eigenen Beinen zu stehen. „Zum Glück hatte ich einen Reha-Manager an meiner Seite, der in Abstimmung mit dem Krankenhaus und der Versicherung die notwendige Behandlung sichergestellt hat“, sagt Niklas erleichtert.

Immer noch kann viel zu selten das Schicksal so glücklich beeinflusst werden, wie im Fall des 24-Jährigen. Der Hintergrund: „Die Krankenhäuser werden nur nach einem genau definierten Regeltarif bezahlt. Dauert die Behandlung länger, sinkt für die Krankenhäuser die Rentabilität, deswegen müssen sie möglichst schnell entlassen“, erläutert Jörg Halm, Prokurist eines Reha-Management-Unternehmens.

Unabhängige Reha-Manager sorgen in solchen Fällen dafür, dass sich Versicherung und Krankenhäuser über eine Fortsetzung der Behandlung verständigen. „Auch die Versicherungen haben ein Interesse daran, die Unfallfolgen für das Opfer so gering wie möglich zu halten“, weiß Frau Dr. Daniela Mielchen Vorstandsmitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aus der Kommunikation mit den Versicherungen. Niklas X. drohte seinerzeit die Berufsunfähigkeit, die durch die richtige und vollständige Behandlung aber vermieden werden konnte. Am Ende hatte die Versicherung zwar mehr für die Behandlung bezahlt, aber sehr viel Geld für die unter Umständen lebenslange Versorgung des Patienten gespart.

Neutrale Spezialisten helfen im Krisenfall

Reha-Manager sind ausgebildete und neutrale Spezialisten, die eine optimale Wiedereingliederung organisieren und ihren Patienten in den Krisenzeiten persönlich zur Seite stehen. Ihren Einsatz und die Rahmenbedingungen für eine optimale Versorgung haben die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein in einem eigens entwickelten „Code of Conduct“ festgeschrieben, der die Rechte der Opfer auch gegenüber den Haftpflichtversicherungen klar definiert.

Anwalt und Reha-Manager kümmern sich aber nicht nur um die richtige und umfassende Behandlung. „Neben der medizinischen Betreuung sind viele weitere Schritte notwendig. Zum Beispiel die Abstimmungen mit dem Arbeitgeber, dem Rentenversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft oder anderen Leistungserbringern“, sagt Dr. Daniela Mielchen: „Bei schweren Verletzungen können auch jahrelange Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sein oder sogar ein rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung.“ Unfallopfer können sich zumeist angesichts ihrer Verletzungen gar nicht um all diese Themen kümmern, Angehörige sind mit der Komplexität häufig völlig überfordert. „Deswegen haben wir mit dem ‚Code of Conduct‘ klar geregelt, dass sich ein Reha-Manager völlig unabhängig beispielsweise von den Interessen der Versicherung allein um die Belange des Opfers kümmern und das Bestmögliche für ihn erreichen kann.“

Nach einem Unfall einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen, dient nicht allein der Klärung der Schuld- und Haftungsfrage. Juristen sind mehr als Ratgeber in Rechtsfragen. Sie übernehmen die gesamte Kommunikation mit den beteiligten Versicherungen und Behörden und halten engen Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern. „Und natürlich kümmern sie sich auch um die Sorgen und Nöte der Angehörigen“, berichtet Dr. Daniela Mielchen aus ihrer eigenen Erfahrung als Verkehrsanwältin.

Anwälte und Reha-Manager arbeiten in der Regel Hand in Hand. Und oft sind es die Anwälte oder Leistungserbringer, die einen Reha-Manager überhaupt erst ins Spiel bringen. Denn in der Bevölkerung weiß kaum jemand über das Reha-Management Bescheid, beklagt Frau Dr. Daniela Mielchen. Dabei sind Rehabilitationsmaßnahmen genauso wichtig, wie die erste medizinische Betreuung. Insbesondere nach schweren Verletzungen und traumatischen Störungen benötigen Unfallopfer teilweise über viele Jahre therapeutische Unterstützung, um so gut wie möglich wieder in den Alltag zurückzukehren. „Es geht uns allen darum, die Auswirkungen für das weitere Leben des Opfers so gering wie möglich zu halten“, betont Dr. Daniela Mielchen.

Wie wichtig die Unterstützung für Unfallopfer ist, zeigt das Beispiel der 21 Jahre alten Sarah. Vor drei Jahren verunglückte sie schwer als Beifahrerin auf einem Motorroller. Vergebens kämpften die Ärzte anschließend um den Erhalt ihres linken Beines, das von einem schweren Güllefass-Anhänger überrollt worden war. Monatelang durchlebt Sarah die Hölle, Schmerzen, Komplikationen, Hoffnungslosigkeit. Dass sie heute, drei Jahre später wieder lachend durch das Leben läuft, Ski fährt und ihre Hightech-Prothese voller Selbstbewusstsein zeigt, habe sie ihrer Mutter, ihrer Anwältin und der Unterstützung einer Reha-Managerin zu verdanken: „Alle drei haben mir immer wieder Mut gemacht, nicht aufzugeben.“

Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

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Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 / 72 61 52-129
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