Vermögensausgleich und Steuervorteile mit der Güterstandsschaukel

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Ein neuer Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare informiert über die Vorteile und Möglichkeiten der sogenannten Güterstandsschaukel in der Vermögens- und Nachlassregelung.

Vermögensausgleich und Steuervorteile mit der Güterstandsschaukel
Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt, gibt Informationen zur Güterstandsschaukel

Frankfurt, 22. August 2019 – Das Vermögen in einer Ehe ist nicht immer gleich verteilt. Gerade bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz kann dies bei der Übertragung durch Schenkung oder Erbschaft zu steuerlichen Nachteilen führen. Mithilfe der sogenannten Güterstandsschaukel kann ein Vermögensausgleich geschaffen werden und steuerliche Freibeträge lassen sich besser ausschöpfen. Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt, stellt dies in einem neuen Fachbeitrag vor.

Bei der Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft werden in der Regel Steuern fällig. Ausgenommen hiervon sind Freibeträge, die je nach Beziehungsstatus und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ausfallen. Dem Ehepartner steht zum Beispiel ein Freibetrag von 500.000 Euro zur Verfügung, bei den Kindern sind es 400.000 Euro (Stand August 2019).

Bei größeren Vermögen und Immobilienbesitz können diese Freibeträge leicht überschritten werden. Ist das Vermögen innerhalb einer Ehe ungleich verteilt, können die Freibeträge zudem oftmals nicht voll ausgeschöpft werden, zum Beispiel bei der Schenkung an die Kinder.

Hier nun eröffnet ein Güterstandswechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung die Möglichkeit, von der Schenkungssteuer befreit einen Vermögensausgleich durch den dann fälligen Zugewinnausgleich zu schaffen.

Nun kann jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder in einem Testament zu Erben einsetzen, die ansonsten den erbschaftssteuerlichen Freibetrag nur nach dem Tode des vermögenden Elternteils, also nur einmal in Anspruch nehmen könnten. Somit kann jeder Ehegatte die erbschaftssteuerlichen Freibeträge ausschöpfen, insgesamt sind die Freibeträge also doppelt so hoch. Zusätzlich können beide Ehegatten nach dem Güterstandswechsel persönliche Schenkungsfreibeträge des §§ 16 ErbStG alle 10 Jahre nutzen.

Der Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung hat allerdings erbrechtliche Nachteile. Deshalb ist es sinnvoll, anschließend durch notariellen Ehevertrag erneut in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückzukehren. Hierbei spricht man von der sogenannten Güterstandsschaukel.

Bei der Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft wird das von dem Ehegatten durch den Zugewinnausgleich gerade erst steuerfrei erworbene Vermögen nicht zurückerstattet, der steuerfreie Schutz bleibt bestehen.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 12.07.2005 die Güterstandsschaukel anerkannt, wenn es tatsächlich zu einer Durchführung und Abwicklung der Vermögensübertragung kommt und es sich nicht nur um ein Scheingeschäft handelt. Folglich kann die Güterstandsschaukel als Instrument für den Vermögensausgleich in einer Ehe legal genutzt werden.

Weiterführende Informationen:

https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/ratgeber-erbe-und-erbschaftssteuer-die-gueterstandsschaukel/

Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare in Frankfurt

Als vereidigte Notare in Frankfurt am Main bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Regelmäßig sind die beiden Notarinne auch als Rechtsexpertinnen in Presse und Rundfunk gefragt.

Weitere Informationen zum Notarbüro:
https://www.selzer-reiff.de

Informationen zu wichtigen Rechtsbegriffen finden Sie im Notarlexikon auf der Kanzlei-Homepage:
https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon

Tag-It: Ehevertrag, Güterstandwechsel, Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft, Steuerfreibeträge, Schenkungssteuerfreibeträge, Erbschaftssteuerfreibeträge, Testament, Güterstandsschaukel, notarieller Ehevertrag, Vermögensübertragung bei intakter Ehe

Über die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Firmenkontakt
SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare, Frankfurt
Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
presse@selzer-reiff.de
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