Verreisen mit Rad, Kind und Anhänger

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Verreisen mit Rad, Kind und Anhänger
(Bildquelle: www.croozer.de | pd-f)

Der Sommerurlaub steht an und das Fahrrad wird immer mehr zum beliebten Reisebegleiter für Jung und Alt. Der noch nicht radelnde Nachwuchs fährt am besten im Kinderanhänger mit. Der pressedienst-fahrrad gibt Tipps und rechtliche Hinweise, was beim Verreisen mit Fahrradanhänger zu beachten ist.

(pd-f/tg) Kinderfahrradanhänger spielen bei Reisen eine ihrer großen Stärken aus: die Multifunktionalität. Durch diverse Ausstattungsoptionen kann der Anhänger nicht nur am Fahrrad, sondern auch als Buggy für Stadtbesichtigungen oder als Transportmittel zum Strand genutzt werden. „Man braucht nur noch ein Fahrzeug, kann die Kleinen aber überall mit hinnehmen“, weiß Hanna Gehlen vom Anhängerspezialisten Croozer. Anhänger mit einem großen Kofferraum (z. B. der „Kid Plus“ von Croozer, ab 849 Euro) ermöglichen zusätzlich, z. B. das Reisegepäck für den Nachwuchs, Fahrradschlösser, eine Picknick-Decke und Proviant im Anhänger zu verstauen. Beim Stadtbummel finden die Fahrradhelme dort Platz. Bei einem Strandurlaub sollten die Metallteile des Anhängers vor Korrosion durch die salzhaltige Luft geschützt werden. Deshalb ist es ratsam, eine dünne Schicht
Pflegewachs vor dem Urlaub aufzutragen.

Platz in vielen Autos

Schnell und einfach verpackt ist der Anhänger im Auto. „Unsere Modelle sind faltbar und lassen sich platzsparend im Auto transportieren. Die Reifen sind werkzeuglos und schnell zu entfernen. Aber man sollte sich beim Kauf die genauen Maße seines Kofferraums ansehen oder lieber einmal testen, ob der Anhänger wirklich hineinpasst“, rät Gehlen. Da bei neueren Autos kein Ersatzreifen mehr im Kofferraum liegt, kann man den freien Raum unter der Kofferraumabdeckung nutzen, um dort die Räder und Deichseln des Anhängers, ggf. auch eine Standluftpumpe zu verstauen. Den frei gewordenen Stauraum im Anhänger nutzt man dann für andere wichtige Reiseutensilien wie Fahrradhelme, Taschen oder auch Windeln.

Kostenlos in Zug und Bus mitnehmen

Wer dem Urlaubsstau ein Schnippchen schlagen möchte und lieber auf eine Anreise mit der Bahn setzt, der hat für den Fahrradanhänger zwei Möglichkeiten: Erstens, ihn zusammengefaltet als Gepäckstück transportieren, wenn er im Gepäckfach oder an der Seite Platz findet. In diesem Fall ist die Mitnahme kostenlos. Oder zweitens, der Anhänger wird im fahrfertigen Zustand mitgenommen. Dann ist, wie für Fahrräder auch, im Fernverkehr eine separate Tagesfahrradkarte zu lösen und eine Platzreservierung vorzunehmen. Laut Aussage einer Sprecherin der Deutschen Bahn gilt diese Regelung auch für Fahrten ins Ausland in Kombination mit einer internationalen Fahrradkarte. Dank des Buggy-Rades lässt sich der Anhänger jedoch auch als Buggy tarnen, eine Mitnahme ist dann kostenlos. Das sollte man allerdings im Vorfeld der Reise vorsichtshalber nochmals abklären. Ebenso, ob bei den gewählten Strecken im Nahverkehr die Mitnahme von Fahrrädern und Anhängern komplett kostenlos ist, was ebenfalls der Fall sein kann. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr fahren generell in der Bahn kostenlos mit. Immer beliebter wird das Verreisen mit dem Fernreisebus. Beim größten Anbieter Flixbus kann ein zusammenklappbarer Anhänger als kostenfreies Gepäckstück mitgenommen werden. Man sollte ihn jedoch vorher bei der Online-Buchung oder telefonisch anmelden. Weiterhin ist zu beachten, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr bei der Busfahrt einen eigenen, passenden Kindersitz benötigen, der selbst mitgebracht werden muss.

Flugzeugtransport: vorsichtshalber nachfragen

Beim Verreisen mit dem Flugzeug einfach am besten vor der Buchung bei der Fluggesellschaft informieren, wie die Mitnahme geregelt ist. Bei manchen Airlines gilt der Kinderanhänger wie ein Kinderwagen und wird kostenlos mitgenommen. „Der Vorteil in diesem Fall: Der Anhänger wird erst beim Einstieg am Gate von der Crew in Empfang genommen und man kann ihn bis dahin nutzen“, gibt Gehlen als Tipp mit. Manche Airlines behandeln Anhänger allerdings als Sperrgepäck, das beim Einchecken zusammen mit den Rädern gesondert abgegeben werden muss und einen Aufpreis kostet. Am besten informieren Sie sich beim Hinflug über die Modalitäten an ausländischen Flughäfen. Nicht dass es beim Rückflug zu Problemen kommt.

Anhänger im Ausland teilweise reglementiert

Doch Vorsicht, nicht in jedem beliebten Urlaubsland ist das Radfahren mit Kinderanhänger problemlos möglich. In Spanien ist das Mitführen eines Anhängers auf öffentlichen Straßen gesetzlich noch verboten. In manchen Regionen, z. B. in Barcelona, ist das Mitführen jedoch erlaubt. Deshalb ist es geschickt, am besten vor Reiseantritt im Tourismusbüro der Urlaubsregion abzuklären, wie die regionale gesetzliche Auslegung aussieht. Wer eine Reise am Donauradweg oder eine Alpenüberquerung plant, sollte beachten, dass in Österreich und Italien der Anhänger, wie seit diesem Jahr in Deutschland auch, ein Licht haben muss. Für die Zugmaschine gelten in Österreich besondere Vorkehrungen, wie Dr. Anja Matthies von der Anwaltskanzlei Bikeright weiß: „Das Fahrrad muss einen Fahrradständer und eine Gangstufe mit einer Entfaltung von höchstens vier Metern pro Kurbelumdrehung haben.“ In Italien dürfen Rad und Hänger zusammen nicht länger als drei Meter sein. „Also Vorsicht, wenn man mit einem Tandem unterwegs ist“, darauf weist Matthies hin. Die Gesamtmasse darf 50 Kilogramm nicht überschreiten, was mit größeren Kindern auch erreicht werden kann. „Diese Vorgabe bezieht sich in der Realität allerdings mehr auf den Lastentransport. Unsere Kinderanhänger sind auf eine maximale Zuladung von 45 Kilogramm und ein Gesamtgewicht von 60 Kilogramm ausgelegt, was eine realistische Vorgabe für Kinder im Alter bis sechs Jahren ist“, so Gehlen. Übrigens: Anders als in einige Quellen zu lesen, ist das Mitführen eines Anhängers in Tschechien seit 2013 offiziell erlaubt.

Helmpflicht im Ausland für Mitfahrer

In Österreich ist zudem seit 2012 eine Fahrradhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren in Kraft, die auch für den Transport im Fahrradanhänger gilt. „Zwar sind die Kinder durch den stabilen Aufbau des Anhängers bereits gut geschützt, ein Helm bietet allerdings zusätzliche Sicherheit und für Kinder wird das Tragen eines Fahrradhelms bereits früh zur Normalität“, darauf verweist Torsten Mendel vom Helmhersteller Abus. Seit 2017 ist diese Regelung auch in Frankreich gültig. Eine Helmpflicht für Kinder gibt es außerdem in Tschechien, Kroatien, Estland, Island, Israel, Japan, Litauen, Schweden, Slowenien, der Slowakei, Südkorea und in vielen Bundesstaaten der USA. Ob diese auch für Kinder in Anhängern gilt, ist nicht genau bekannt. „Deshalb vorsichtshalber lieber einen Helm aufsetzen“, rät Mendel. In Australien, Finnland, Malta, Spanien, Neuseeland und Südafrika müssen auch Erwachsene einen Helm tragen.

Der pressedienst-fahrrad hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem guten Fahrrad und dessen Anwendung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Denn wir sind der Meinung, dass Radfahren nicht nur Spaß macht und fit hält, sondern noch mehr ist: Radfahren ist aktive, lustvolle Mobilität für Körper und Geist. Kurz: Radfahren ist Lebensqualität, Radfahren ist clever und Radfahren macht Lust auf mehr…

Kontakt
pressedienst-fahrrad GmbH
Gunnar Fehlau
Ortelsburgerstr. 7
37083 Göttingen
0551-9003377-0
bb@pd-f.de
http://www.pd-f.de

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Author: pr-gateway

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