Versicherung verweigert Regulierung – was jetzt?

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Wenn Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen nicht zahlen wollen, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt oftmals eine zufriedenstellende Lösung für den Versicherungsnehmer finden.

BildFür Versicherungsnehmer ist das eines der Horrorszenarien überhaupt: Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Schutz dringend benötigt wird. Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen.

Das gilt, so zeigt die Praxis, für den Autounfall mit Fahrerflucht, den die gegnerische Versicherung trotz eindeutiger Belege und Kenntnis des Verursachers nicht regulieren will, für die Regulierung des Schadens an der Immobilie nach einem Sturm oder auch die Ablehnung der Kostenübernahme für eine anwaltliche Vertretung. Besonders oft treten Streitigkeiten bei Vermögensschäden und Haftungsforderungen auf, beispielsweise gegen Geschäftsführer und Führungskräfte, die wegen (vermeintlichen) Fehlverhaltens in Regress genommen werden soll. Das bedeutet: So gut wie in allen Versicherungsbereichen kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Gesellschaften über die Kostenübernahme im Schadenfall – und das regelmäßig.

Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen. Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.

Die Erfahrung belegt, dass allein das Schreiben eines Rechtsanwalts oftmals schon zu einem Umdenken bei der Versicherungsgesellschaft führen kann. Lehnen sie eine unzweideutige Regulierung auf Antrag des Versicherungsnehmers gerne ab, erfolgt die Regulierung spätestens nach Eingang der Klage vor Amts- oder Landgericht sehr zügig. In der Regel kommt es aber gar nicht zu der Klageschrift, da die Gesellschaften allein nach der Kommunikation über einen Rechtsanwalt nicht gewillt sind, sich in eine längere juristische Auseinandersetzung zu begeben – vor allem dann nicht, wenn die Ablehnung der Regulierung unbegründet ist.

Ein weiteres Beispiel ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Kapitallebensversicherungs- oder Darlehensverträgen. Wie aus dem Markt bekannt ist, können diese Verträge unter gewissen Umständen rückabgewickelt werden. So erhalten Kunden die Möglichkeit, wieder einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Spezialisierte Fachanwälte können die Ansprüche von Versicherungsnehmern prüfen und berechnen und deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Richter vertreten.

Aber: Viele Widerrufe von Renten- und Lebensversicherungsverträge sind langwierig. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme nicht einfach ablehnen darf. Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2018 entscheidend gestärkt (Az.: IV ZR 200/16) ist den Rechtsschutzversicherern ein wichtiges Argument genommen worden, wenn sie Deckungszusagen verweigern wollen. In dem konkreten Fall hatte die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt, weil der Kunde den Kreditvertrag vor der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe (sogenannte Vorerstreckungsklausel). Für den Bundesgerichtshof ist diese Vorerstreckungsklausel der Rechtsschutzversicherung aber intransparent und damit unwirksam. Durch das Urteil des BGH ist es ebenso möglich, eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung zu erhalten, auch wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens- oder Lebensversicherungsvertrags noch nicht bestanden hatte.

Versicherungs- und Kreditnehmer sollten sich bei einem Widerruf also nicht gleich von einer Ablehnung der Kostenübernahme durch den Rechtschutzversicherer entmutigen lassen, sondern einem spezialisierten Rechtsanwalt die Kommunikation mit der Gesellschaft überlassen. Damit kann die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung sichergestellt werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
Kirchstraße 40
52499 Baesweiler
Deutschland

fon ..: 02401 601320
web ..: http://www.fachanwalt-kreis-aachen.de
email : s.krings@krings-krebs.de

Über Rechtsanwalt Stefan Krings

Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

fon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.de

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

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