Ein Ehevertrag ist besonders zur Absicherung des sozial Schwächeren sinnvoll. Beim aktuellen Unterhaltsrecht ist es für viele wichtig, einen Ehevertrag zu schließen.
Auch ist ein Ehepartner abgesichert, fällt der Ehevertrag zu negativ für ihn aus. Wird festgestellt, dass die Summe der Regelungen zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehepartners führt, ist der Ehevertrag nichtig. Dieser hat dann die üblichen Ansprüche. Darauf weist noch einmal das Oberlandesgericht in Oldenburg hin.
Familienrecht: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Die Ehefrau und ihr mittlerweile verstorbener Mann hatten einen Ehevertrag geschlossen. Die Ehefrau hatte darin auf den Zugewinn verzichtet. Der Zugewinn ist die Aufteilung des während der Ehe zusätzlich erreichten Vermögens. Als der Mann starb, wollte die Frau ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass erreichen. Sie beantragte einen entsprechenden Erbschein. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Es begründete dies damit, dass die Ehefrau durch notariellen Ehevertrag auf den Zugewinn verzichtet hat.
Ehevertrag verstößt gegen die guten Sitten
Die Frau hat einen Anspruch, stellte das Oldenburger Gericht fest. Der Ehevertrag sei nämlich nichtig und entfalte also keine Rechtswirkung.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den Nachteilen für die Frau. Nach dem Vertrag hätte sie weder Ansprüche auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes. Außerdem wäre auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt.
Dies sei – jedenfalls in der Summe – eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau. Damit sei der Ehevertrag nichtig. Beachtet hat das Gericht auch, dass die Ehefrau bei Abschluss des Vertrags in einer Zwangslage gewesen sei. Sie sei nämlich Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Mannes gewesen, hochschwanger, und habe damit rechnen müssen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt worden wäre. Außerdem sei sie ihrem künftigen Ehemann an Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen.
Folgen der Nichtigkeit eines Ehevertrages – Zugewinngemeinschaft
Weil der Ehevertrag nichtig ist, lebt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wieder auf. So hat sich der Anspruch der Ehefrau auf das Erbe des Mannes durch den Zugewinnausgleich erhöht.
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