Victory erwirbt 100-prozentige Beteiligung am Nickelprojekt Saguenay

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– Konzessionsgebiet besteht aus 5 Claims mit insgesamt 286,32 Hektar rund 10 km südlich von Saguenay, Quebec, Kanada

– Nickel-Kupfer-Proben mit Erzgehalt an Oberfläche und im Bohrkern vorhanden

– Historische Stichproben ergaben bis zu 3,41% Ni, 1,14% Cu, 1,2 ppm Ag und 0,13% Co

Vancouver, BC, Kanada (27. April 2022) – Victory Resources Corporation (CSE: VR) (FWB: VR61) (OTC: VRCFF) (Victory oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass es eine Beteiligung von 100 Prozent am Nickelprojekt Saguenay in Quebec, einem Konzessionsgebiet mit historischen Nickel- und Kupferstichproben und Bohrergebnissen, erworben hat.

Wir freuen uns sehr, dass dieses Konzessionsgebiet nun zu Victorys Portfolio gehört. Unser Team hat die historischen Stichproben und Bohrergebnisse sowie den gesamten Gneis-Komplex Saguenay analysiert und ist davon überzeugt, dass dieser Erwerb sehr vielversprechend ist, sagte Herr Mark Ireton, President und CEO von Victory Resources.

Die Claims liegen rund 10 km südlich der Stadt Saguenay. Das Konzessionsgebiet besteht aus 5 Claims mit insgesamt 286,32 Hektar. Es ist unterzogen von mafischem bis ultramafischem Gestein im Gneis-Komplex Saguenay. Eine historische Stichprobe ergab bis zu 3,41% Ni, 1,14% Cu, 1,2 ppm Ag und 0,13% Co. 1959 durchteuften 4 von 7 auf dem Gebiet von Victory Resources niedergebrachten Bohrlöchern Gabbro- und Peridotit-Gestein, Bohrloch 4 ergab 4 Fuß mit 1,06% Nickel und 0,21% Kupfer, Bohrloch 3 durchteufte 10 Fuß mit durchschnittlich 0,49% Nickel und 0,03% Kupfer, Bohrloch 2 durchteufte 13 Fuß mit durchschnittlich 0,22% Nickel und 0,04% Kupfer und ein viertes Bohrloch, Bohrloch Nr. 1, durchteufte 12 Fuß mit durchschnittlich 0,23% Nickel und 0,06% Kupfer und 3 Fuß mit durchschnittlich 0,38% Nickel und 0,11% Kupfer.

Die vier Bohrlöcher wurden in nördlicher Richtung des Ausbissgebiets gebohrt, wobei Bohrloch 4 die Zone durchteufte, die im historischen Bericht GM 08808 kartiert wurde.

Der Gneis-Komplex Saguenay verfügt über reichlich mafisches und ultramafisches Gestein sowie Anorthosite, die allgemein mit Ni-Cu-PGE-haltigen Sulfidlagerstätten in Verbindung gebracht werden (z.B. Voiseys Bay, Labrador; Thompson, Manitoba). Das Vorhandensein von Ni-Cu-Proben mit Erzgehalt an der Oberfläche und im Bohrkern auf diesem Konzessionsgebiet sowie die Tatsache, dass keine moderne Exploration stattgefunden hat, sind äußerst vielversprechend. Ein Arbeitsplan für die Feldsaison von 2022 wird sich auf detaillierte geologische Kartierung und Grundgestein- und Geschiebemergelproben auf dem gesamten Konzessionsgebiet konzentrieren, um den Umfang der fortschrittlichen Explorationsarbeiten und ein mögliches Bohrprogramm festzulegen.

Die Konditionen der Vereinbarung für eine Beteiligung von 100% betragen 10.000 $ sowie 2,5 Mio. Stammaktien, zahlbar bei Genehmigung seitens der Behörden und Börse.

Donald Théberge, P.Eng., M.B.A., eine unabhängige qualifizierte Person gemäß National Instrument 43-101, hat die technischen Inhalte in dieser Pressemitteilung im Namen des Unternehmens überprüft und genehmigt.

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Mark Ireton, President
Tel: +1 (236) 317 2822 oder gebührenfrei 1 (855) 665-GOLD (4653)
E-Mail: IR@victoryresourcescorp.com

Über Victory Resources Corporation

VICTORY RESOURCES CORPORATION (CSE: VR) ist eine börsennotierte Investmentfirma mit Beteiligungen an Rohstoffprojekten in Nordamerika. Das Unternehmen sucht auch aktiv nach anderen Explorationsmöglichkeiten.

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen unter anderem auch Aussagen zur zukünftigen Finanzlage, Geschäftsstrategie, Verwendung von Einnahmen, Vision des Unternehmens, zu geplanten Übernahmen, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischen Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Plänen und Zielen des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten der Unternehmensführung wider und basieren auf Informationen, die der Unternehmensführung derzeit zur Verfügung stehen. Häufig, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen an der Verwendung von Begriffen wie plant, erwartet, wird erwartet, budgetiert, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, glaubt oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder an Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen könnten, sollten, würden oder werden, erkannt werden. Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch der Einfluss der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass Annahmen, die zur Erstellung solcher Informationen herangezogen werden, möglicherweise ungenau sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nicht als zuverlässig. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch aufgrund von zukünftigen Ereignissen oder aus sonstigen Gründen -, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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David Lane
Suite1780-355 Burrard Street
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Author: PM-Ersteller

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