Videomaterial belegt Tierquälerei: Skrupelloser Schweinemäster erschießt Schweine mit seinem Gewehr

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und muss sich jetzt vor Gericht verantworten – 08.12.2022 Demo vor Amtsgericht Nordhorn

BildVor 2 Jahren veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus verschiedenen Schweinemastanlagen. U.a. auch aus einem Betrieb in der Ortschaft Ohne, Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Betrieb hatte in der Vergangenheit u.a. auch die Firma Tönnies (in Sögel) beliefert, das Schlachtunternehmen stellte nach Bekanntwerden der Vorwürfen die Zusammenarbeit ein.

Die Videoaufnahmen, die im Herbst 2020 in dem Mastbetrieb in der Ortschaft Ohne entstanden sind, zeigen sehr verdreckte Buchten. Einige der Tiere waren stark zerkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden von den Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß tierärztlich behandelt und separiert. Auf den Videoaufnahmen fiel vor allem ein Tier auf, das eine erheblich blutende und eitrige Verletzung hatte. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus, so etwas habe ich noch nie gesehen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten zudem, dass zusätzlich zu diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei qualvolle Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was nicht gelang. Nach dem Schuss liefen die Schweine regelrecht durch den Stall. Dem Mäster war dies egal, denn er überließ die Tiere sich selbst und ging einfach aus dem Stall. Die Tiere starben später qualvoll. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, gehört bestraft“, so Peifer. Das dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, müsste der Landwirt eigentlich wissen, schließlich ist er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig und hält u. a. Vorträge. Im Nebenberuf betreibt er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim Ende November 2020 über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde Anfang Dezember 2020 Strafanzeige gegen den Betreib bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet. Diese hatte vor einigen Wochen 2 Strafbefehle zu je 80 Tagessätzen (zu je 70 Euro – also 5.600 Euro) erlassen. Gegen diese Strafbefehle sind die Verantwortlichen vorgegangen, aus diesem Grund kommt es am 08.12.2022 vor dem Amtsgericht Nordhorn zur Verhandlung. „Aus unser Sicht müsste die Strafe deutlich höher ausfallen, denn die Videoaufnahmen belegen massive Tierquälerei“ so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro moniert, dass bei Tierquälerei nicht konsequent durchgegriffen wird. „Immer wieder veröffentlichen wir vom Deutschen Tierschutzbüro oder andere Organisationen erschreckendes Bildmaterial, doch in den meisten Fällen werden die Täter nicht verurteilt“ so Peifer abschließend. Die Tierrechtsorganisation empfiehlt daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Verhandlung:
Die öffentliche Verhandlung findet am 08.12.2022 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 41) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Aktenzeichen NZS 6 Cs 1102 Js 76010/20 (658/22).

Demonstration:
Wann: 08.12.2022 in der Zeit von 08:30 – 09:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V. (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/landwirt-vor-gericht

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

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Author: PM-Ersteller

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