Von Blinkern, Wobblern und Pilkern

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ARAG Experten informieren, welche Rechte und Pflichten Angler haben

Von Blinkern, Wobblern und Pilkern

Spontanes Angeln ist in Deutschland kaum möglich: In der Regel braucht man einen Fischereischein und eine Angelkarte. In einigen Bundesländern darf man aber auch ohne Angelschein auf Fischfang gehen. Die ARAG Experten sagen, wo und was sonst noch wichtig ist, bevor man die Angelrute auswerfen darf.

Nicht ohne Fischereischein
Angeln verspricht nicht nur Ruhe und Entspannung in der Natur, sondern im Erfolgsfall eine willkommene Erweiterung des heimischen Speiseplans. Wer gerne angeln möchte, darf laut ARAG Experten hierzulande nicht einfach irgendwo die Angelrute schwingen: Denn um legal zu fischen, muss man zunächst einen Fischereischein erwerben – auch geläufig unter dem Namen “Angelschein”. Um ihn zu bekommen, muss man eine Prüfung ablegen – je nach Gemeinde beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde.

Touristenfischereischein
Allerdings bieten einige Bundesländer – wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern – Urlaubern mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik eine zeitlich befristete Möglichkeit, ohne vorherige Prüfung zu angeln. Die befristete Erlaubnis kann in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.

Was kostet ein Angelschein?
Neben einer Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen des Angelscheins fallen Kosten für den Vorbereitungskurs und die Prüfung an – je nach Bundesland und Gemeinde müssen Angler mit 150 bis 400 Euro rechnen. Hinzu kommt die so genannte Fischereiabgabe. Die zahlt man entweder für eine Dauer von fünf Jahren, dann sind etwa 50 Euro fällig sowie für jede Verlängerung erneut die Bearbeitungsgebühr. Oder man beantragt die Fischereiabgabe auf Lebenszeit. Diese Kosten sind abhängig von der Gemeinde und dem Alter des Antragstellers. Je älter dieser ist, desto geringer die Abgabe. Junge Nachwuchsangler müssen nach Angaben der ARAG Experten bis zu 300 Euro für die Fischereiabgabe zahlen.

Vorbereitungskurse
Die ARAG Experten raten angehenden Anglern, vor der Fischerprüfung einen Vorbereitungskurs zu absolvieren. Die theoretische Fischerprüfung beinhaltet nämlich eine ganze Reihe von Fragen – von der Fisch- und Gewässerkunde über Angelmethoden bis hin zur Behandlung gefangener Fische und den geltenden Rechtsvorschriften. Solche Vorbereitungskurse bieten viele Fischereiverbände und Angelvereine an. Oft können diese mittlerweile auch online besucht werden. Hat man dann die Prüfung abgelegt, erhält man von der zuständigen Behörde seinen Fischereischein. Der sieht zwar in jedem Bundesland anders aus, ist laut ARAG Experten aber deutschlandweit gültig.

Prüfung bestanden und los geht’s?
Bevor man die Angelrute endlich auswerfen kann, benötigt man zusätzlich eine Fischereierlaubnis oder auch Angelkarte. Die bekommt der Hobby-Angler vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers bzw. im lokalen Angelladen oder online. Ganz individuell kann es sich um eine Tageskarte, eine Saisonkarte oder eine Jahreskarte handeln. Die Preise beginnen bei etwa 15 Euro, variieren aber je nach Bundesland und Fischbestand des jeweiligen Gewässers. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch Gewässer gibt, die ausschließlich Mitgliedern von Angelvereinen vorbehalten sind.

Angeln ohne Angelschein? Besser nicht!
Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er seine Angel in ein staatliches Gewässer hält. Die Bußgelder sind drastisch und liegen je nach Bundesland zwischen 5.000 und 75.000 Euro. Wer im privaten Teich “schwarz angelt”, riskiert sogar eine Anzeige wegen Diebstahls. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass das Angeln ohne Angelschein bzw. Erlaubniskarte eine Straftat wegen Fischwilderei nach Paragraf 293 Strafgesetzbuch darstellt, die im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen kann.

Angeln und Umweltschutz
In vielen Ländern setzen sich Angler aktiv gegen Müll am und im Wasser ein. Auch in Deutschland können sich Angler für die Natur engagieren. So hat sich beispielsweise die Initiative “Gewässer-Verbesserer” der Hege und Pflege von Gewässern und Fischbeständen verschrieben. Mit dem Instagram-Account “Catch & Clean” engagieren sich Angler für mehr Sauberkeit am Ufer. Eine besonders nachhaltige Idee ist die Entsorgung alter Angelschnüre. Im Rahmen des in Großbritannien entwickelten Projekts “Anglers National Line Recycling Scheme” (ANLRS) wird alte Angelschnur in Containern gesammelt und anschließend fachgemäß recycelt. Da es in Deutschland laut ARAG Experten bislang noch keine Container gibt, können interessierte Angler alte Schnur per Post an ANLRS senden.

Übrigens: Auch die Europäische Union (EU) setzt auf den nachhaltigen blauen Planeten. Seit Juni 2022 gibt es eine erneuerte EU-Agenda für die internationale Meerespolitik. Dazu will die EU bis 2027 bis zu einer Milliarde Euro für die biologische Vielfalt und das Klima der Ozeane und Küsten, einschließlich der Hohen See, ausgeben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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