Von Oracle in die Cloud – Wechsel mit Hindernissen

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook

Kunden wollen in die Cloud wechseln – zu Amazon Web Services (AWS), Microsoft Azure oder auch IBM. Doch wie kommt man aus den alten Oracle Verträgen raus?

BildDas Thema Cloud ist nach wie vor in aller Munde und viele Unternehmen denken daran wenigstens mit einem Teil ihrer IT-Umgebung in die Cloud zu wechseln oder auch bei Bedarf – zum Beispiel wenn zusätzliche Rechenpower benötigt wird – auf Cloud-Angebote der Software-Konzerne zurückzugreifen. Die führenden Anbieter sind derzeit AMAZON Web Service, Microsoft Azure, Oracle und IBM. Haben Unternehmen sich erstmal für diesen Schritt entschieden, werden Sie mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Gerade mit Blick auf den Hersteller Oracle fragen sich Kunden oft:

Wie komme ich aus meinen alten Oracle-Verträgen raus?

Nehmen wir an, ein Kunde möchte mit seiner Oracle Datenbank-Umgebung in die Microsoft Azure Cloud wechseln: Er kann dann grundsätzlich dafür seine bisher gehaltenen Lizenzen nach dem Modell BYO-License (Bring Your Own) nutzen. Nimmt man weiterhin an, dass der Kunde vorher seine Umgebung nach Processors lizenziert und auf einer Hardware mit Intel-Prozessoren betrieben hat (im vereinfachten Falle nicht virtualisiert), stellt man fest, dass bei Wechsel in die Microsoft Azure-Cloud die sogenannte Core-Factor-Tabelle nicht mehr gilt. In dieser Tabelle können Kunden nachlesen, welcher Faktor bei der Berechnung der benötigten Lizenzen für eine Umgebung anzuwenden ist. In unserem Beispiel wäre der Faktor für die Intel-Prozessoren 0,5. Mit anderen Worten benötigt der Kunde also nur eine Processorlizenz für zwei Intel-Prozessorcores. Beim Wechsel in die Microsoft-Azure-Cloud gilt dies jedoch nicht mehr, da diese Tabelle keine Anwendung findet und somit mit dem Faktor eins zu rechnen ist. Der Kunde braucht also doppelt so viele Lizenzen wie vorher. Einige Kunden spielen dann mit dem Gedanken auf Microsoft SQL-Datenbanken zu wechseln, um diese preisliche Falle zu umgehen.
Leider machen die Regeln für die Oracle Lizenzierung dem Ganzen einen Strich durch die Rechnung. In der Regel scheitert der Kunde vor allem an zwei Oracle Lizenzregeln: Zum einen an der Regel für den Matching Support Level und zum anderen der Regel für die sogenannte Recalculation.

Der Oracle Kunde hat zunächst den Wunsch, für die Lizenzen für den Teil der Umgebung, der in die Cloud wandern soll, keine Wartungsgebühren mehr zu zahlen. Doch laut Oracle Lizenzierungsregeln muss er entweder alle oder keine seiner Lizenzen unter Support halten. Dies besagt die Regel für den Matching Support Level. Sofort kommen Oracle Kunden dann auf die Idee, Lizenzen abzukündigen bzw. zu terminieren. Doch auch dann wird es nicht günstiger. Oracle lässt dies zwar zu, berechnet aber nun den Support für die verbleibenden Lizenzen anhand anderer Berechnungsgrundlagen und letztlich bleibt es bei dem vorher gewohnten Preis (sogenannte Recalculation). Wenn Kunden nicht aus den Oracle Verträgen herauskommen, wird der Wechsel in die Microsoft Azure Cloud unwirtschaftlich. Hier helfen die Experten für Oracle Lizenzierung von ProLicense.

Wie wird der Weg in die Cloud möglich?

„Wir analysieren genau die Vertrags- und Nutzungssituation des Kunden und zeigen Wege auf, wie der Kunde seinen Wunsch des Umzugs in die Cloud wirtschaftlich sinnvoll umsetzen kann“, berichtet Christian Grave, Geschäftsführer bei ProLicense und Experte Oracle Lizenzierung. Da kein Software Hersteller gern Kunden verliert, steigt oft auch das Software Audit-Risiko in solchen Situationen. „Wir kennen die Probleme des Kunden genau und könne durch unsere langjährige Erfahrung mit den Oracle Lizenzregeln, dem Verhalten des Oracle Vertriebs und der teilweise äußerst komplexen Vertragsgestaltung Strategien entwickeln, die am Ende auch zu der seitens des Kunden erhofften Ersparnis führen. Dabei kommt es den Kunden besonders zu Gute, dass wir absolut unabhängig und keine Oracle-Partner sind“, ergänzt Rechtsanwalt Sören Reimers, ebenfalls Geschäftsführer bei ProLicense und Spezialist für Oracle Audits.

Interessierte Kunden können über die Website der ProLicense (www.prolicense.com) Kontakt zu den Oracle Experten aufnehmen und in einem kostenfreien und unverbindlichen Telefonat mehr über die Arbeitsweise der unabhängigen Oracle Profis erfahren.

Über:

ProLicense GmbH
Herr Markus Oberg
Reventlowstrasse 28
22605 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040-2286828-0
web ..: http://www.prolicense.com
email : markus.oberg@prolicense.com

Die ProLicense GmbH berät Oracle-Kunden seit Jahren zum einen bei Compliancefragen und zeigt Unternehmen zum anderen Wege auf, wie Softwarekosten signifikant gesenkt werden können. Gerade bei den genannten Audits besitzt ProLicense eine besondere Expertise. Die beiden Gründer von ProLicense (Rechtsanwalt Sören Reimers und Diplom-Kaufmann Christian Grave) haben jeweils mehr als acht Jahre in verschiedenen Positionen bei Oracle gearbeitet und kennen sich in allen Lizenz-Fragen zu Oracle-Software tiefgehend aus. Insgesamt besitzen die Berater von ProLicense kumuliert mehr als 80 Jahre Erfahrung in der Tätigkeit beim Hersteller Oracle. ProLicense ist ein vollständig unabhängiges Beratungsunternehmen, erhält keine Vergütungen von Oracle und bezieht keine Kickbacks von anderen Softwarevertrieben. Die Vergütung der ProLicense GmbH erfolgt in der Regel erfolgsbasiert direkt vom Kunden.

Pressekontakt:

ProLicense GmbH
Herr Markus Oberg
Reventlowstrasse 28
22605 Hamburg

fon ..: 040-22868288-0
web ..: http://www.prolicense.com
email : markus.oberg@prolicense.com

PM-Ersteller
Author: PM-Ersteller

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: