Steuerberater können Daten frühzeitig überprüfen und für Berichtigung sorgen
(Mynewsdesk) Nürnberg, 07. August 2014: Anfang des Jahres startete die vorausgefüllte Steuererklärung, über die Steuerpflichtige die Informationen einsehen können, die bei der Finanzverwaltung über sie gespeichert sind. Wie die Praxis zeigt, ist es wichtig, diese von Institutionen wie dem Arbeitgeber oder Krankenkassen zugelieferten Daten zu kontrollieren. Denn oft sind sie nicht vollständig und zudem nicht immer korrekt. Für den Laien ist es allerdings nicht einfach, diese Prüfung durchzuführen. Ein echter Mehrwert entsteht, wenn der Steuerberater dies für seine Mandanten übernimmt.
Über den Abruf der Daten kann der Steuerberater diese frühzeitig, nämlich bereits bei der Erstellung der Steuererklärung, überprüfen und gegebenenfalls auch korrigieren lassen. Das macht zeitintensive Rückfragen und Einsprüche überflüssig und erleichtert so den Ablauf. Außerdem gestaltet sich für ihn auch der Weg um einiges leichter, an die Daten zu gelangen: Während der Steuerbürger Geduld und Ausdauer mitbringen muss, um alle verfahrenstechnischen Hürden zu nehmen, die die Finanzverwaltung vor den ersten Datenabruf gestellt hat, steht dem Berater dafür ein professionelles Werkzeug zur Verfügung.
Mit der von der DATEV eG im Auftrag der Steuerberaterkammern bereitgestellten Vollmachtsdatenbank kann der Steuerberater die Bevollmächtigungen für den elektronischen Abruf der Daten an das Finanzamt übermitteln, die ihm seine Mandanten erteilt haben. Die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten dieser Mandanten kann er dann im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf sichere Weise und vor unbefugtem Zugriff geschützt abrufen und einsehen, um qualitätssichernd zu agieren.
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=== Die Finanzverwaltung bietet dem Steuerbürger die über ihn vorliegenden Daten zum elektronischen Abruf an. (Bild) ===
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