Vorsicht bei Urlaub mit Hund: Sonderregeln in Ferienwohnungen

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R+V-Infocenter: Vor der Reise nachfragen, ob Hunde erlaubt sind

Vorsicht bei Urlaub mit Hund: Sonderregeln in Ferienwohnungen
(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 3. Juli 2024. Sind Hunde in der Ferienwohnung erlaubt? Das sollten Reisende unbedingt vor der Buchung klären, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Im schlimmsten Fall können sie sonst am Urlaubsziel vor verschlossenen Türen stehen.

Wer in Deutschland eine Ferienunterkunft vermietet, kann frei entscheiden, ob ein Haustier mitkommen darf oder nicht. Doch Achtung: Bei Ferienwohnungen gibt es keine Verpflichtung, auf ein Hundeverbot hinzuweisen. „Auch Buchungsbedingungen und Homepage müssen nicht darüber informieren“, sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. „Reisende sind also selbst in der Pflicht und müssen nachfragen.“ Andernfalls können sie ohne Unterkunft dastehen – weil ihnen wegen des Tiers der Zutritt zur Wohnung verweigert wird. „Dann müssen die Reisenden zusätzlich die Kosten für eine andere Unterkunft tragen“, ergänzt Nuß.

Der rechtliche Hintergrund: Für die Ferienunterkunft gilt eine andere Regelung als für „normale“ Mietwohnungen. „Bei einer Urlaubsreise wird normalerweise ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen“, erklärt R+V-Experte Nuß. „Dabei kann – anders als bei Wohnraum-Mietverträgen – die Haustierhaltung pauschal ausgeschlossen sein.“ Dann sind auch Kleintiere wie Kaninchen, Hamster und Co in der Unterkunft tabu.

Hausordnung beachten
Sind Hunde in einer Ferienwohnung willkommen, gibt es oft eine Hausordnung. „Sie kann Punkte enthalten, die schon für die Buchung wichtig sind“, sagt Sascha Nuß. Dazu gehört beispielsweise, dass die Anzahl der Tiere gemeldet oder vorab eine Kaution gezahlt werden muss. Auch für den Aufenthalt selbst gelten mitunter Vorschriften, etwa dass der Hund nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung oder im Garten bleiben darf. „Wer die Hausordnung missachtet, riskiert Schadenersatzzahlungen. Zudem können Vermieterin oder Vermieter die Reservierung unter Umständen kurzfristig kündigen“, so Nuß weiter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Bei Übernachtungen in Hotels sollte ebenfalls im Vorfeld geklärt werden, ob der Hund mitkommen darf und wie die Hausordnung aussieht. Auch bei Restaurantbesuchen können Hunde verboten sein.
– Wer einen Auslandsaufenthalt mit Hund plant, sollte sich rechtzeitig über die Vorschriften informieren. Sie unterscheiden sich von Land zu Land und sind oft anders als in Deutschland.
– Einige Hundehalterhaftpflichtversicherungen gelten weltweit für Urlaubsreisen bis zu einer bestimmten Dauer. Wichtig: Es sollten auch Schäden abgedeckt sein, die der Hund an Ferienunterkünften verursacht.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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