Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail – Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

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Woran Verbraucher gefälschte Inkassomails erkennen

Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice
Grundsätzlich gilt bei Inkassomails: Niemals Links anklicken oder Anhänge öffnen. (Bildquelle: ERGO Group)

“Letzte Mahnung” – bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand machen sich Abzocker zunutze: Mit Drohungen und Einschüchterungen wollen sie ihre Opfer zur Zahlung drängen. Woran Betroffene Mails von Betrügern erkennen, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Besonders ältere Menschen und unerfahrene Internetnutzer fallen schnell auf sie herein: Betrüger, die mit Inkassomails Druck aufbauen. Sie drohen mit Hausbesuchen, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollziehern oder Pfändungen, um an das Geld der Betroffenen zu kommen. In solchen Fällen gilt es, Ruhe zu bewahren. Besonders wichtig: Solange der Verdacht besteht, dass es sich um Betrug handeln könnte, keinesfalls bezahlen. “Zwangsvollstreckungen sind erst mit einem sogenannten vollstreckungsfähigen Titel möglich. Dies kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid nach einem gerichtlichen Mahnverfahren oder ein Gerichtsurteil sein”, so Michaela Rassat. “Das Bestehen einer Forderung allein reicht nicht aus. Seriöse Inkassobüros würden im ersten Schreiben auch keine derartigen Drohungen aussprechen.” So mancher Betrüger behauptet auch, dass ein gerichtlicher Vollstreckungstitel gegen den Empfänger existiert. Bei Nichtzahlung kündigen sie dann den Besuch des Gerichtsvollziehers zu einem bestimmten Termin an. Aber ohne ein gerichtliches Verfahren, bei dem der angebliche Schuldner Gelegenheit zum Einspruch gegen die Forderung hat, gibt es keinen Vollstreckungstitel. Wer nie Post von einem Gericht bekommen hat, gegen den gibt es auch keine Zwangsvollstreckung. Gut zu wissen: Obwohl Inkassoschreiben nach dem Gesetz durchaus per Mail verschickt werden dürfen, wählt die Mehrzahl der seriösen Firmen nach wie vor den Postweg. Manchmal verschicken sie zusätzlich eine SMS oder Mail.

Inkassomail bekommen: was tun?

Grundsätzlich gilt: Niemals Links anklicken oder Anhänge öffnen. Dahinter könnte sich Schadsoftware verstecken. Auf potenzielle Spam-Mails sollten Empfänger niemals antworten, denn auf diese Weise verifizieren sie die eigene Mailadresse. Das heißt, sie bestätigen dem Absender, dass ihre Mailadresse existiert und machen sich so zur Zielscheibe für weitere Betrugsversuche. Abzocker fordern bevorzugt angeblich angefallene Kosten für Abonnements oder Gewinnspiele ein. “Betroffene sollten in einem ersten Schritt überlegen, ob sie in der Vergangenheit einen Vertrag eingegangen sind, bei dem sie die Rechnung nicht beglichen haben”, so die D.A.S. Expertin. Wer sich unsicher ist, kann seine Kontoauszüge mit den Onlinebestellungen der letzten Zeit abgleichen. In einem vertrauenswürdigen Schreiben muss das Inkassobüro den Auftraggeber sowie den Grund für die Forderung nennen und Angaben zur Höhe der Inkassokosten machen. Inkassobüros, die diese Angaben nicht machen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Hinweise auf Betrüger

Manchmal hilft schon eine kurze Internetrecherche nach dem Namen der Firma und den Begriffen “Erfahrungen” oder “Betrug”, um unseriösen Absendern auf die Schliche zu kommen. Allerdings muss Ärger von Schuldnern über das Eintreiben von Geldforderungen nicht immer heißen, dass diese unberechtigt sind. Auch ein Blick auf die Kontodaten kann aufschlussreich sein: “Hat der Absender sein Konto im Ausland, sollten Empfänger misstrauisch werden”, rät die D.A.S. Juristin. Hierzu genügt es, die IBAN zu kontrollieren. Bei deutschen Konten beginnt diese mit “DE”. Rechtschreibfehler oder inhaltliche Ungereimtheiten sind weitere Hinweise auf einen Betrugsfall. Empfänger sollten zudem prüfen, ob sie namentlich angeschrieben wurden oder etwa mit “Sehr geehrter Kunde von XY”. Ausländische Betrüger können zudem durch falsch dargestellte Umlaute, die unter Umständen auch als “ae”, “oe” und “ue” erscheinen, enttarnt werden.

Inkassofirmen überprüfen

Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können sich Betroffene informieren, ob die betreffende Firma oder der Rechtsanwalt registriert ist und somit die Berechtigung besitzt, Zahlungen für andere einzutreiben. “Aber auch hier gibt es schwarze Schafe: Viele Betrüger agieren unter dem Namen registrierter Inkassobüros”, warnt Rassat. Um das zu überprüfen, können Betroffene die im Rechtsdienstleistungsregister angegebene Nummer des Inkassobüros anrufen und dort nachfragen. Sobald feststeht, dass es sich um eine Spam-Mail handelt: am besten sofort löschen.
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