„Vorsorgestrategien für Patchwork-Familien“ – Verbraucherinformation der ERGO Lebensversicherung

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits

Welche Vorsorge ist für alternative Familienformen sinnvoll?

Das „klassische“ Familienmodell mit Vater, Mutter und gemeinsamem Kind ist in der modernen Gesellschaft nicht mehr die Norm. Stattdessen sind alternative Familienformen auf dem Vormarsch. Doch welche Vorsorgestrategie ist für das neue Familienglück die richtige? Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von ERGO gibt wertvolle Tipps.

Den Trend zu alternativen Familienformen belegt auch die Statistik: Jede siebte deutsche Familie entspricht heute nicht mehr dem „klassischen“ Modell. Und jeder vierte Minderjährige wächst nicht mehr gemeinsam mit beiden leiblichen Eltern auf. Doch unabhängig davon, ob zu der Patchwork-Familie neben den Kindern beider Partner aus früheren Beziehungen auch gemeinsame Kinder gehören – die neue Familie stellt alle Mitglieder vor große Herausforderungen. Und dies gilt nicht nur im zwischenmenschlichen Bereich, wie Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei ERGO, betont: „Auch bei der individuellen Finanzplanung und der Familienvorsorge kann sich der Bedarf grundlegend ändern.“ So wirft die neue Familienkonstellation einige wichtige Fragen auf: Welche Absicherung ist jetzt die Richtige? Wie lässt sich das neue Glück schützen, wenn dem Hauptverdiener etwas passiert? Ist für das Alter ausreichend vorgesorgt?

Finanzielle Verpflichtungen klären und bestehende Vorsorge überprüfen

Wer eine Patchwork-Familie gründet, übernimmt oft Verantwortung für zusätzliche Familienmitglieder. Ein guter Anlass, um zu analysieren, welche Verträge in der neuen Lebenssituation wichtig sind und welche bereits bestehenden Versicherungen eine Anpassung brauchen. Entspricht zum Beispiel die Höhe der Versicherungssumme noch der neuen Lebenssituation? „Gerade die Risikolebensversicherung, die private Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten an die neuen Umstände angepasst werden“, empfiehlt die ERGO Vorsorgeexpertin. Sie rät außerdem, bei einer Absicherung für den Todesfall und bei Invalidität daran zu denken, dass bei Patchwork-Familien häufig gleich mehrere Kinder zu versorgen sind. Umso notwendiger ist daher eine finanzielle Vorsorge für den Fall, dass dem Hauptverdiener etwas zustößt. Auch finanzielle Verpflichtungen gegenüber Partnern oder Kindern aus früheren Beziehungen sind zu berücksichtigen. Und – was gerne vergessen wird: Werden im Todesfall die richtigen Personen begünstigt? Wer etwa eine Lebensversicherung zugunsten des früheren Partners abgeschlossen hat, jetzt aber den neuen Lebensgefährten absichern will, muss dies der Versicherung mitteilen.

Gesetzliches Erbrecht bei Patchwork-Familien

Auch wenn sich die Patchwork-Familie längst als „normale Familie“ betrachtet: Das deutsche Erbrecht begünstigt nach wie vor die leibliche Verwandtschaft. „Deshalb kann es beim Thema Erben und Vererben innerhalb von Patchwork-Familien oft zu erheblichen Problemen kommen“, warnt die ERGO Vorsorgeexpertin. Der Grund: „Wahlverwandtschaften sind im deutschen Erbrecht nicht vorgesehen. Unverheiratete Lebenspartner und nicht adoptierte „Stiefkinder“ gelten erbrechtlich als „Fremde“ ohne Pflichtteilsanspruch.“ Zudem besteht bei unverheirateten Paaren kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch bei einigen privaten Altersvorsorgeprodukten ist ein Hinterbliebenenschutz für Unverheiratete nicht möglich oder mit erheblichen Nachteilen verbunden. Bei der Riester-Rente muss in einem solchen Fall beispielsweise die staatliche Förderung zurückbezahlt werden. „Patchwork-Familien haben also einen erhöhten Handlungsbedarf, wenn es um eine gezielte Vorsorge für Partner und Kinder geht“, weiß Tatjana Höchstödter. Ohne verlässliche Absicherung in entsprechender Höhe können die Hinterbliebenen sonst schnell in finanzielle Nöte geraten.

Was gilt im Todesfall?

Eine der größten Herausforderungen für Patchwork-Familien ist daher die Bildung eines finanziellen Auffangnetzes für den Fall, dass einer der Partner stirbt. Das heißt insbesondere: Wie lassen sich im Todesfall eines Elternteils, schlimmstenfalls des Hauptverdieners, alle im Haushalt lebenden Sprösslinge – also leibliche Kinder, Stiefkinder und nicht adoptierte Kinder des Partners – optimal absichern? „Gerade bei Patchwork-Familien haben sich Risikolebensversicherungen gut bewährt“, erläutert Tatjana Höchstödter. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Kapitalauszahlung. Ein wichtiger Tipp der Vorsorgeexpertin: „Unverheiratete Paare sollten sich am besten „über Kreuz“ versichern. Das bedeutet: Bei einer Police ist der Mann die versicherte Person, die Frau dagegen die Versicherungsnehmerin. Konkret heißt das: Sie zahlt die Beiträge und ist im Todesfall die Begünstigte. Bei einer zweiten Versicherung sollten beide Partner diese Rollen tauschen.“ Der Vorteil: Stirbt einer der beiden, fällt im Todesfall beim anderen keine Erbschaftssteuer an – denn er erbt die Summe nicht, sondern bekommt sie als Begünstigter direkt ausbezahlt. Das ist bei unverheirateten Paaren besonders wichtig, weil der Freibetrag bei Erbschaften hier bei lediglich 20.000 Euro liegt – mit Trauschein dagegen bei 500.000 Euro.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.049

Kurzfassung:

Vorsorgestrategien für Patchwork-Familien

Alternative Familienformen richtig absichern

– Was sollten alternative Familienformen bei der Vorsorge beachten?
– Welche Besonderheiten müssen Patchwork-Familien beim Erbrecht berücksichtigen?
– Wie lässt sich der Todesfall eines Familienmitglieds absichern?
– Welchen Trick können unverheiratete Paare beim Abschluss einer Risikolebensversicherung anwenden?

Das „klassische“ Familienmodell mit Vater, Mutter und gemeinsamem Kind ist in der modernen Gesellschaft nicht mehr die Norm. Stattdessen sind alternative Familienformen auf dem Vormarsch. Wer eine Patchwork-Familie gründet, übernimmt oft Verantwortung für zusätzliche Familienmitglieder. „Gerade die Risikolebensversicherung, die private Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten an die neuen Umstände angepasst werden“, empfiehlt Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von ERGO. Wichtig ist auch eine finanzielle Vorsorge für den Fall, dass dem Hauptverdiener etwas zustößt. Selbst wenn sich die Patchwork-Familie längst als „normale Familie“ betrachtet: Das deutsche Erbrecht begünstigt nach wie vor die leibliche Verwandtschaft. „Deshalb kann es beim Thema Erben und Vererben innerhalb von Patchwork-Familien oft zu erheblichen Problemen kommen“, warnt die ERGO Vorsorgeexpertin. Der Grund: „Wahlverwandtschaften sind im deutschen Erbrecht nicht vorgesehen. Unverheiratete Lebenspartner und nicht adoptierte „Stiefkinder“ gelten erbrechtlich als „Fremde“ ohne Pflichtteilsanspruch.“ Zudem besteht bei unverheirateten Paaren kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Bei der Riester-Rente muss in einem solchen Fall beispielsweise die staatliche Förderung zurückbezahlt werden. Eine der größten Herausforderungen für Patchwork-Familien ist daher die Bildung eines finanziellen Auffangnetzes für den Fall, dass einer der Partner stirbt. „Gerade bei Patchwork-Familien haben sich Risikolebensversicherungen gut bewährt“, erläutert Tatjana Höchstödter. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Kapitalauszahlung. „Unverheiratete Paare sollten sich am besten „über Kreuz“ versichern“, rät die Vorsorgeexpertin. Das bedeutet: Bei einer Police ist der Mann die versicherte Person, die Frau dagegen die Versicherungsnehmerin. Konkret heißt das: Sie zahlt die Beiträge und ist im Todesfall die Begünstigte. Bei einer zweiten Versicherung sollten beide Partner diese Rollen tauschen.“ Der Vorteil: Stirbt einer der beiden, fällt im Todesfall beim anderen keine Erbschaftssteuer an – denn er erbt die Summe nicht, sondern bekommt sie als Begünstigter direkt ausbezahlt. Das ist bei unverheirateten Paaren besonders wichtig, weil der Freibetrag bei Erbschaften hier bei lediglich 20.000 Euro liegt – mit Trauschein dagegen bei 500.000 Euro.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.773

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Blog „ERGO ganz nah“. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Versicherungsgruppe“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank! Bildquelle:kein externes Copyright

Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. 
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

ERGO Lebensversicherung
Robert Hirmer
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-6874
robert.hirmer@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

HARTZKOM GmbH
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
089 998 461-0
ergo@hartzkom.de

NEUE PERSPEKTIVEN FÜR IHRE MARKE

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: