Rechtliche Vorsorge in Krisenzeiten
Die Nachfrage nach Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat durch die Pandemie stark zugenommen, denn es kann jeden treffen, ob jung oder alt.
Ein wichtiger Grund für Lexport, hierzu umfangreiche kostenlose Informationen anzubieten (http://bit.ly/3hEwzkq).
Bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht es um das Recht zur Vertretung eines anderen, gerade im Krankheitsfall.
Ohne eine Vorsorgevollmacht für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Personensorge würde ansonsten vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt.
Was für Fragen stellen sich u.a. in diesem Zusammenhang?
* kann ich mehrere Personen, auch Minderjährige, bevollmächtigen,
* muss eine Vollmacht beglaubigt oder beurkundet werden,
* kann ich eine Vollmacht widerrufen oder widerrufen lassen,
* was ist bei Bankvollmachten zu beachten.
Bei einer Patientenverfügung geht es um das Recht auf Selbstbestimmung für den Fall, dass eine selbständige Willensäußerung nicht mehr möglich ist.
Will ich eine ärztliche Behandlung und in welchem Umfang, wo liegen meine Grenzen für lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen?
Weitere wichtige Fragen:
* wie genau muss eine Patientenverfügung formuliert sein,
* wie stelle ich sicher, dass meinem Willen auch Gehör verschafft wird,
* wo bewahre ich die Patientenverfügung auf,
* brauche ich zusätzlich auch eine Vollmacht,
* was regelt das Hospiz- und Palliativgesetz.
Auch die Entscheidung über eine Organspende sollte in keiner Patientenverfügung fehlen; denn für diesen Fall muss die Patientenverfügung eine befristete Weiterbehandlung erlauben.
Weiterhin ist bei Fällen mit Auslandsbezug wichtig zu wissen:
Bei der Form und der Umsetzung einer Patientenverfügung gilt weltweit Ortsrecht.
Für die Ermittlung des beachtlichen Patientenwillens kann aber auf eine vorhandene Patientenverfügung zurückgegriffen werden. Hierzu macht es Sinn, dass diese in jedem Fall zweisprachig ist (Deutsch-Englisch).
Zudem muss bedacht werden, dass in vielen Staaten die Widerspruchslösung gilt, der Patient also ohne einen erklärten Widerspruch nach den dortigen gesetzlichen Regelungen “automatisch” Organspender ist.
Eine Patientenverfügung mit Erklärungen zur Organspende sollte dies daher berücksichtigen und als Option eine Widerspruchserklärung enthalten, die dann auch keine Hirntoddiagnostik erlaubt.
Unter http://bit.ly/2X889Xb kann eine nationale Patientenverfügung und eine deutsch-englische Fassung zur Eigenverwendung kostenlos heruntergeladen werden; Dateiformat: ausfüllbares pdf.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Anwaltskanzlei Schmidt
Frau Karin M. Schmidt
Emil-Gött-Str. 6
79102 Freiburg
Deutschland
fon ..: 076170438860
web ..: http://www.lexport.de
email : schmidt@lexport.de
Lexport wurde entwickelt und wird fortlaufend aktualisiert von Rechtsanwältin und Bankkauffrau Karin M. Schmidt aus Freiburg, die seit über 20 Jahren in eigener Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensnachfolge beratend und gestaltend tätig ist.
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