Im Abgasskandal hat ein erstes Landgericht ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen und einen SEAT-Händler zur Rücknahme eines AE189-Autos verpflichtet.
“Für den Verbraucherschutz ist das ein erstes wirklich deutliches Signal!” Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden freut sich über den ersten Richterspruch, der im VW-Abgasskandal die Verbraucherposition stärkt und dem Händler vorschreibt, ein betroffenes Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Nach acht komplett anderslautenden Landgerichtsurteilen tanzt das Landgericht München jetzt aus der Reihe: Ein Münchner Händler muss einen Seat 1,6 Diesel mit AE189-Moror zurücknehmen, obwohl das Auto noch nicht zum Rückruf in der Werkstatt war.
Alle anderen Urteile hatten bislang die Gemeinsamkeit inne, dass die Richter den Besitzern – wenn überhaupt – erst nach der Rückrufaktion Schadensersatz für dann eventuelle nachweisbare Wert- oder Leistungsverluste zugestehen wollten.
Cäsar-Preller: “Das Münchner Urteil geht offensichtlich davon aus, dass es ohnehin einen Wertverlust gibt und der Käufer Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises hat – unabhängig vom Ergebnis der Rückrufaktion!”
Der Volkswagen-Konzern hat das Verfahren zur Chefsache erklärt und stärkt dem Münchner Seat-Händler den Rücken. Verschiedene Medien berichten, dass Volkswagen in der Sache auf jeden Fall das Oberlandesgericht als nächste Instanz aufrufen wird. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Autobesitzern, ihre Ansprüche zeitnah anzumelden: “Wir vertreten bereits zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autobesitzer deutschlandweit!”
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