VW-Abgasskandal: Volkswagen gerät durch FBI-Ermittlungen unter Druck
Noch vor der Eröffnung des Musterverfahrens kommt Volkswagen im Dieselskandal wieder unter Druck. Für die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre kann sich das positiv auswirken.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Eröffnung des Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, gegen Volkswagen wird in Kürze erwartet. In dem Verfahren geht es um die Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre gegen den Konzern wegen der Abgasmanipulationen. Noch vor der Eröffnung des Verfahrens könnten die Erfolgsaussichten der Klagen weiter gestiegen sein. Denn die Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI könnten Vorstände des Konzerns unter Druck setzen.
Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, liegen dem FBI Zeugenaussagen vor, die den VW-Konzern belasten. Demnach könnten frühere Vorstände des Konzerns schon im Juli 2015 von den Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren in den USA gewusst und diese gebilligt haben. VW hatte die Manipulationen aber erst am 22. September 2015 öffentlich zugegeben. Den Vorwurf der Vertuschung hat der Konzern bislang immer vehement zurückgewiesen. Die Frage, wer wann von dem Einsatz der Manipulationssoftware wusste, wird bei den Schadensersatzklagen der VW-Aktionäre eine entscheidende Rolle spielen. Wenn der Konzern die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulationen informiert haben sollte, hat er gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit geraumer Zeit wegen des Verdachts der Marktmanipulation.
Nach den Ermittlungen des FBI soll der kürzlich in den USA im Zuge des Abgasskandals festgenommene VW-Manager wichtige Vorstandsmitglieder am 27. Juli 2015 über den Einsatz der Manipulationssoftware unterrichtet haben. Demnach habe die damalige VW-Führung die Vertuschung der Abgasmanipulationen unterstützt.
Geschädigte VW-Aktionäre, die durch den Kursverfall der VW-Aktie in Folge des Abgasskandals viel Geld verloren haben, können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie können selbst Klage einreichen oder ihre Ansprüche verjährungshemmend beim OLG Braunschweig anmelden. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich die Aktionäre an im Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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