ARAG Experten über die Voraussetzungen, hierzulande eine Waffe zu besitzen.
27,6 Millionen Schusswaffen gab es laut Statistischem Bundesamt 2016 in Deutschland. Und obwohl es hierzulande – anders als in den USA – kein allgemeines Recht auf Waffenbesitz gibt und zudem ein komplexes Waffenrecht den privaten Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert, befinden sich 20 Millionen der Waffen in Deutschland in illegalem Besitz. Und wahrscheinlich ist diese Tendenz steigend, denn auch die offizielle Zahl der ordentlich registrierten Schusswaffen in Privatbesitz nimmt Jahr für Jahr zu. Ein Grund zur Sorge? ARAG Experten beleuchten den rechtlichen Rahmen.
Das Waffenrecht
Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Und es ist streng. Erst im Juli 2017 wurde es ein weiteres Mal verschärft. So wurden u.a. die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung in Waffenschränken angehoben. Im Waffengesetz (WaffG) werden alle Fragen wie etwa Erwerb, Besitz, Führen von Waffen, Schießen oder Aufbewahrung geklärt. Grundsätzlich unterscheidet es den Waffenbesitz und die Berechtigung, eine Waffe auch außerhalb der eigenen vier Wände mit sich zu führen, die etwa Jäger benötigen. Für die Umsetzung des Waffenrechtes sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Wann darf man eine Waffe besitzen?
Wer sich eine Waffe anschaffen möchte, benötigt eine Waffenbesitzkarte. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist der Umgang mit Waffen unter Aufsicht auch schon ab dem 14. Lebensjahr möglich. Die Waffenbehörde prüft, ob man zuverlässig und persönlich geeignet ist, also ob man bislang z.B. straffrei war oder psychisch und physisch in der Lage ist, mit Waffen umzugehen. Wer die Karte haben möchte, muss vorher eine Prüfung abgelegt haben und damit seine waffenrechtliche Sachkunde nachweisen. Als letzte Hürde muss ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen werden – z.B., weil man Jäger ist, leidenschaftlicher Waffensammler oder sich schützen möchte. Für Letzteres sind die Hürden nach Auskunft der ARAG Experten aber besonders hoch.
Das Aufbewahren von Waffen
Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist ein zentraler Punkt des Waffenrechts. Es gilt: Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können. In den eigenen vier Wänden müssen Waffen zudem speziell gesichert sein. Wer gegen diese Aufbewahrungspflicht verstößt, begeht eine Straftat und kann im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern.
Bis 6. Juli 2018 illegale Waffen straffrei abgeben
Um die eingangs erwähnte hohe Zahl illegaler Waffen einzudämmen, besteht eine zeitlich befristete Möglichkeit, unerlaubte Waffen und Munition straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder Polizeidienststelle abzugeben. Diese waffenrechtliche Amnestie kommt vor allem denjenigen entgegen, die unfreiwillig an eine Waffe geraten sind, wie etwa durch Fund oder Erbschaft. Nach Auskunft der ARAG Experten können auch verbotene Geschosse, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz enthalten, innerhalb dieser Frist abgegeben werden, ohne dass man strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss.
Was ist, wenn man eine Waffe erbt?
Wer nach dem 6. Juli 2018 eine Schusswaffe erbt, muss natürlich keine Strafe fürchten. Doch auch hier gibt es Regeln: Spätestens einen Monat nach der Annahme der Erbschaft muss entweder eine Waffenbesitzkarte beantragt werden oder die Waffe muss nach den gesetzlichen Bestimmungen unbrauchbar gemacht werden (§ 20 Waffengesetz). Auch das Verschenken an jemanden mit Waffenbesitzkarte ist natürlich möglich.
Waffen- und Jagdschein
Jäger haben zusätzlich zur Waffenbesitzkarte auch einen Jagdschein. Damit dürfen sie die Waffe auch außerhalb ihrer Wohnung mit sich führen, allerdings nur, wenn sie tatsächlich jagen gehen. Wer beispielsweise als Personenschützer arbeitet oder beruflich Geld und andere Wertsachen transportiert, benötigt einen Waffenschein, um die Waffe auch in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen. Beim Erwerb eines Waffenscheines muss nachgewiesen werden, dass beispielsweise Leib und Leben außergewöhnlich hoch gefährdet sind und daher das Tragen einer Waffe notwendig ist. Zudem müssen Antragsteller nachweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung haben, die Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro versichert. Waffen- und Jagdscheine werden nur für maximal drei Jahre erteilt. Danach muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung absolviert werden.
Abfeuern einer Waffe nur in Notwehr
Trotz Besitz von Waffenbesitzkarte und Waffenschein ist das Abfeuern einer Schusswaffe ohne Schießerlaubnis in der Öffentlichkeit verboten, informieren die ARAG Experten. Eine Ausnahme sind laut Strafgesetzbuch Notwehrsituationen, also die eigene Verteidigung, um einen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Es gibt also in Deutschland eine Menge von Vorschriften und Voraussetzungen, um eine Waffe zu besitzen oder gar Gebrauch davon zu machen. Eine Rambo-Kultur wird es daher trotz der steigenden Zahl ordentlich registrierter Schusswaffen hierzulande nicht geben.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de