Wallbox-Sharing: Teilen ist das neue Haben

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Die ARAG Experten informieren über das Teilen privater Ladesäulen

Im April 2021 gab es laut Statista 365.500 angemeldete Elektrofahrzeuge. Um diesen Trend weiterhin anzukurbeln, kündigte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer an, dass ab September 1.000 neue Schnellladestationen gebaut werden sollen. Zudem plant die Bundesregierung in ihrem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ bis 2030 eine Ladeinfrastruktur für zehn Millionen E-Autos. Bei einem solch ambitionierten Projekt darf das Teilen nicht fehlen. Die ARAG Experten erklären, was es mit der Wallbox und dem Wallbox-Sharing auf sich hat.

Die Wallbox daheim
Aktuell gibt es in Deutschland knapp 25.000 Ladestationen. Um vor allem den privaten Ausbau weiter zu fördern, wird seit November 2020 der Einbau einer so genannten Wallbox für Elektrofahrzeuge mit 900 Euro bezuschusst. Beantragt wird der Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei muss der genutzte Strom nach Auskunft der ARAG Experten zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen. Wer sein E-Fahrzeug an der normalen Steckdose daheim laden möchte, sollte sein Stromnetz vorher von einem Fachmann prüfen lassen, da es für eine höhere Dauerbelastung nicht unbedingt ausgelegt ist. Die ARAG Experten raten, auch den Einbau einer Wallbox einem Profi zu überlassen, weil sie an einen Starkstromkreis angeschlossen wird und ein Einbaufehler lebensgefährlich sein könnte.

Vorteile der Wallbox
Im Vergleich zur Haushaltssteckdose ist die Wallbox vor allem sicherer. Auch beim Tanken größerer Strommengen drohen weder Überhitzung noch Kabelbrand. Außerdem kann ein Elektrofahrzeug an einer Wallbox in nur 90 Minuten sehr viel schneller aufgeladen werden, da sie in der Regel an einen Starkstromkreis mit 400 Volt bei 32 Ampere angeschlossen wird. Zum Vergleich: An einer normalen 220-Volt-Haushaltssteckdose kann der Ladevorgang bis zu 20 Stunden dauern. Und günstiger ist das heimische Stromtanken an der Wallbox unter Umständen auch. So kann man beispielsweise den Zeitpunkt des Tankens so programmieren, dass man den günstigeren Nachtstromtarif nutzt.

Wallbox-Sharing
Ist die Wallbox erstmal installiert, wird sie in der Regel nicht dauerhaft genutzt, sodass es sinnvoll sein kann, die Wandladestation mit anderen zu teilen. Dabei wird nicht nur der Gebrauch der Wallbox geteilt, sondern auch die Investitionskosten und der Ressourcenbedarf. In Deutschland gibt es nach Auskunft der ARAG Experten bereits mehrere Internet-Portale und Apps, die das Wallbox-Sharing organisieren und auf denen Elektro-Fahrer Ladestationen finden oder eigene Wallboxen öffentlich zugänglich machen können. Den Preis des Tankens bestimmt dabei der Besitzer der Ladestation. Natürlich kann man den Strom aus der Wallbox auch kostenlos teilen.

Genaue Kostenerfassung
Als Sharing-Anbieter kann nachträglich ein Unterzähler eingebaut werden, damit die Strommenge von weiteren Nutzern separiert werden kann. Neue Wallboxen sollten über einen Chipkarten-Leser sowie einen integrierten Stromzähler verfügen. Dann können sich Nutzer mit einem Chip ausweisen, ohne den man die Ladestation nicht nutzen kann.

Das Recht auf eine Wallbox
Jeder Mieter hat nun einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an seinem Stellplatz. Vermieter können die Erlaubnis nur noch in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Viele Vermieter beteiligen sich sogar an den Kosten. Mieter müssen auf jeden Fall fragen, weil der Einbau einer Wandladestation eine bauliche Veränderung ist. Ausnahme: Im Mietvertrag ist die Ausführung bestimmter baulicher Maßnahmen gestattet.

Weitere interessante Informationen zu Elektroautos unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/09206/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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