Als Plastischer Chirurg wird man sehr oft mit der Frage konfrontiert, ob die Krankenkasse die eine oder andere Schönheitsoperation übernimmt. Selbst eine Teilfinanzierung der Kosten würde eine Entlastung der Patientinnen und Patienten bedeuten.
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Zunächst die Frage: wann muss eine Krankenversicherung bezahlen?
Nach SGB 5 haben gesetzliche Krankenversicherungen als Solidargemeinschaft die Aufgabe, “die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern.” Das Gesetz stellt unmissverständlich klar, dass es um die körperliche – aber auch – um die geistige Gesundheit geht. Und “Schönheitsoperationen” wie Brustvergrößerung oder Fettabsaugung haben überwiegend das Ziel, die äußere Erscheinung zu verbessern, weshalb diese grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen erfüllen.
Es gibt allerdings Ausnahmen bzw. eine große Grauzone. Da zur “Gesundheit” im Allgemeinen auch die geistige Gesundheit zählt, gibt es nicht selten bestimmte körperliche Erscheinungen, die die Seele der Betroffenen belasten. Von einer ästhetischen Korrektur würden diese Menschen sicherlich auch seelisch profitieren. Das kann weitreichende positive Folgen bis hin zu einfacherem Aufbau von sozialen Kontakten und besseren Chancen im Job haben. Nur eine Grenze festzusetzen, ab wann diese Erscheinung als “Krankheit” gilt, ist eine komplexe Angelegenheit. Hier kollidieren die Interessen der einzelnen Betroffenen mit denen der Solidargemeinschaft zusammen. Allein der Wunsch für eine Operation und eine Bestätigung des störenden Befundes durch einen Facharzt für plastische Chirurgie ist für die Krankenversicherung noch lange nicht ausreichend für eine Kostenübernahme. Der Weg geht an – zurecht – kritischen Augen der zuständigen Mitarbeitern der Kasse nicht vorbei. Als neutrales Gremium kann auch die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eingeschaltet werden, wo ein Gremium von Fachärzten die Notwendigkeit einer Operation zur “Verbesserung der Gesundheit” empfiehlt oder ablehnt. Im Falle einer Ablehnung bleibt für die Betroffenen noch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme einzuklagen, was oft einen jahrelangen Prozess mit unklarem Ausgang nach sich zieht.
Es gibt allerdings auch eine Gruppe von Diagnosen, die nachweislich zu körperlichen Erkrankungen führen können. So können sehr große Brüste zu Wirbelsäulenbeschwerden und Hautausschlägen in den Falten führen. Hier würde eine Brustverkleinerung zu einer Besserung der körperlichen Beschwerden führen. Wenn ein Orthopäde oder Hautarzt den Zusammenhang mit der “Gigantomastie” bestätigt, muss die Krankenversicherung die Kosten übernehmen.
Derzeit gibt es auch eine sehr große Diskussion in der Politik bzw. in den Medien zum Thema “Lipödem”, angestoßen vom Gesundheitsminister Jens Spahn. Lipödem ist genau genommen eine Erkrankung, die durch eine Lymphabflussstörung in bestimmten Körpergebieten auftritt. Typisch dafür ist eine unproportionale und oft schmerzhafte Verdickung der Beine, seltener auch der Arme. Die Erkrankung führt in höheren Stadien zu erheblichen, sehr belastenden Verdickungen der Extremitäten, die nicht nur die Seele der betroffenen – meist – Frauen belastet. Das Stigma “Adipositas” ist für diese Menschen sehr schwer zu ertragen. Eine Fettabsaugung führt zu einer Verbesserung von sowohl körperlichen als auch seelischen Beschwerden. Bisher sträuben sich die Krankenversicherungen das Lipödem als eine echte Erkrankung anzuerkennen und die Kosten für die aufwändigen Fettabsaugungen zu tragen. Wahrscheinlich wird aber in den kommenden Jahren klare gesetzliche Vorgaben zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen bei Lipödem geben, da das Leid der Betroffenen mittlerweile sogar bei Spitzenpolitikern des Bundes angekommen ist.
Zentrum für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Hannover
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