Die Grundregel am Immobilienmarkt lautet: Eine Immobilie ist nur so viel wert, wie jemand anderes dafür gewillt ist zu zahlen. Es gibt aber Kriterien, die den Verkehrswert und die Nachfrage beeinflussen. Die Hauptrolle spielt dabei die Region in der die Immobilie liegt, als auch das Wohnumfeld. Eine gute Infrastruktur und insbesondere eine hervorragende Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel sind dabei Aufwertungsfaktoren. Die Lage spiegelt sich auch in den von den örtlichen Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerten wieder.
Sie repräsentieren den Wert des Grundstücks an sich. Dann muss noch das Gebäude darauf (Haus oder Wohnung) begutachtet werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Doppelhaushälften wird in der Regel das Sachwertverfahren herangezogen. Dieses sagt aus, was üblicherweise heute die Neuerrichtung der Immobilie im gleichen Standard kosten würde. Je nach Alter der Immobilie müssen Abschläge eingerechnet werden. Dabei geht man bei einem massiven Wohnhaus von einer üblichen Nutzungsdauer von 80 Jahren aus. Ein 40 Jahre altes Massiv-Haus hat also bereits die Hälfte seines ursprünglichen Wertes eingebüßt. Allerdings rechnet ein Gutachter das Objekt je nach Zustand entsprechend jünger oder älter und berücksichtigt die derzeitige Marktsituation.
Soll eine Immobilie als Kapitalanlage genutzt werden, weil sie vermietet werden soll, ist das Ertragswertverfahren das Maß der Dinge. Grundlage sind dabei die potenziellen Mieteinnahmen pro Jahr. Sind diese bekannt, lässt sich der Wert als Vielfaches der Jahresnettokaltmiete ermitteln. Je nach Lage liegt der Wert eines Anlageobjektes zwischen dem Acht- und dem Zwölffachen, bisweilen auch beim Fünfzehnfachen der Jahresnettokaltmiete.
Subjektive Ausstattungsmerkmale, wie die liebevoll ausgesuchte Holzvertäfelung, der fachmännisch angelegte japanische Garten oder die sündhaft teuren Marmorfliesen, bleiben bei der Wertermittlung außen vor.
Mit Glück findet man einen Interessenten, der die Vorlieben des Verkäufers teilt. Wenn nicht, ist das oft der Grund für eine Enttäuschung. Der Wert der Einrichtung ist für den Verkäufer eben viel höher, als für den Käufer. Daher sollte jeder Immobilienbesitzer versuchen, das Geschäft ganz nüchtern zu betrachten.
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