Was tun bei Festnahme und Untersuchungshaft?

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Was tun bei Festnahme und Untersuchungshaft?
Richtiges Verhalten bei Festnahme und Untersuchungshaft

Wenn jemand durch die Polizei verhaftet wird, gilt es Spielregeln zu beachten, um die optimale Verteidigung des Betroffenen sicherzustellen.

Warum wird jemand verhaftet?
In den meisten Fällen handelt es sich um Festnahmen wegen des dringenden Verdachts einer Straftat. Häufig werden Personen im Rahmen von Durchsuchungen oder Kontrollen festgenommen. In diesen Fällen muss die Polizei den Festgenommenen bis zum Ablauf des folgenden Kalendertages einem Richter vorführen, der dann darüber entscheidet, ob ein Haftbefehl erlassen wird oder nicht. Gegebenenfalls wird der Verhaftete gegen Auflagen (z.B. regelmäßige Meldepflicht, Kontaktverbote/Kaution) auch wieder auf freien Fuß gesetzt.
In anderen Fällen liegt bereits ein Haftbefehl vor, aufgrund dessen der Betroffene gegebenenfalls bei einer Routinekontrolle – verhaftet wird.

Was tun nach einer Verhaftung?
Der Betroffene sollte sich auf kein Gespräch einlassen, insbesondere nicht mit Polizisten, aber auch nicht mit Mitgefangenen oder Justizmitarbeitern. Wer Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, der hat das Recht zu schweigen. Außerdem steht ihm das Recht zu, selbst oder durch Angehörige oder Freunde, sofort einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger hinzuziehen, der dafür sorgt, dass seine Rechte gewahrt werden. Diese Möglichkeit sollte der Verhaftete auch in jedem Fall nutzen, weil auch unwichtig erscheinende Angaben oder Gespräche fatale Folgen für ihn haben können.

Was tut der Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger?
Der engagierte Strafverteidiger wird den Betroffenen unverzüglich in der Polizeizelle bzw. in der Justizvollzugsanstalt (JVA) aufsuchen und die Angelegenheit mit ihm besprechen. Das Gespräch zwischen einem betroffenen Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist besonders geschützt. Der Mandant und de Rechtsanwalt führen das Gespräch allein und es darf auch nicht mitgehört oder abgehört werden. Das Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt unterliegt besonderem Schutz. Der Verteidiger fordert außerdem sofort die Ermittlungsakte an und sieht sie ein. Die Akteneinsicht wird nur dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger gewährt. Der Mandant allein hätte hat keine Möglichkeit, in die Akte zu sehen.

Durch die Akteinsicht ist der Rechtsanwalt auf einer Höhe mit den Ermittlungsbehörden und kann die Umstände der Verhaftung und die Grundlagen des Haftbefehls überprüfen. Wenn der Rechtsanwalt feststellt, dass der Haftbefehl nicht rechtmäßig ist oder mildere Mittel als die U-Haft in Betracht kommen, stehen ihm verschiedene Instrumente zur Überprüfung der Untersuchungshaft zur Verfügung. Bei verzögerter Akteneinsicht kann er diese Mittel auch nutzen, um eine zeitnahe Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem befassten Gericht zu erzwingen.

In einer ganzen Reihe von Fällen kann der Mandant so schon nach einigen Tagen oder Wochen wieder aus dem Gefängnis herausgeholt werden und darf einen eventuellen Hauptverhandlungstermin vor einem Strafgericht in Freiheit abwarten.

Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm, steht Ihnen bei allen Fragen zu Untersuchungshaft gerne und sofort mit Rat und Hilfe zur Seite, egal ob als Betroffener, Angehöriger oder besorgter Freund. Ein im Strafrecht besonders engagierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 0176 – 456 56 450 erreichbar.

Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte
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T 02381 – 49 10 696
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
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