Überschwemmungen nach Sturmtief “Burglind”
Düsseldorf, 8. Januar 2018 – “Das zahlt ja die Versicherung” werden sich viele denken, wenn sie die Wasserschäden betrachten, die als Folge des Sturmtiefs “Burglind” in Düsseldorf an Haus und Wohnung entstanden sind. “Das ist aber ein weit verbreiteter Irrglauben”, sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). “Denn nur rund 40 Prozent der Haushalte haben in Deutschland eine sogenannte Elementarversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen aufkommt.”
Da Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen also nur diejenigen auf Schadenzahlungen aus ihren privaten Versicherungen hoffen, die an ihre Wohngebäude- und / oder Hausratversicherungen einen so genannten Elementarschadenschutz angekoppelt haben.
Für Folgen von Naturgewalten, wie z. B. Sturm und Hagel versicherte man “schon immer” die Immobilie mit einer Gebäude- und den Haushalt mit einer Hausratversicherung. Doch für die jetzigen Schäden, die durch den Starkregen und Rückstaus in der Kanalisation entstanden, sind nur Elementarschadenversicherungen zuständig. Diese decken aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch andere Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung und sogar durch Erdbeben.
Versicherungen für Betriebe
Auch Firmen können ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren. Sollte es dann zu einem Schadensfall durch einen Starkregen wie jetzt kommen, kann die Betriebsunterbrechungsversicherung das Unternehmen optimalerweise finanziell so stellen, als hätte diese erzwungene Unterbrechung niemals stattgefunden. Die Versicherungsleistung wird in der Regel ab dem ersten Tag des Ausfalls bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit bis zur Wiederaufnahme der ordnungsgemäßen betrieblichen Tätigkeit erbracht.
Versicherungen für Gewässerschäden
Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn das Hochwasser den Keller überflutet und sich die Tanks aus ihrer Verankerung reißen bzw. “aufschwimmen”. Das Heizöl mischt sich dann mit dem Brackwasser. “Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus”, betont Spauszus. “Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken, die auch eigene Öl-Schäden am Haus abdeckt.”
Autoschäden
Eine besondere Warnung gilt den Autofahrern. Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig ausprobiert, ob er mit dem Wagen über ein überflutetes Straßenstück durchfahren kann und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.
Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
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