Weltblutspendetag: Blut rettet Leben

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ARAG Experten darüber, was Blutspender wissen sollten

Auch in der Corona-Pandemie ist Blutspenden erlaubt. Und am 14. Juni ist Weltblutspendetag. Er soll auf die Relevanz von Blutspenden und Blutspendern aufmerksam machen. Die Blutspende, wie wir sie heute kennen, etablierte sich vor etwa 100 Jahren. Grundlage war die Entdeckung der Blutgruppen durch den österreichischen Pathologen Karl Landsteiner im Jahr 1900. Als er 30 Jahre später dafür den Nobelpreis für Medizin bekam, wurde seine Entdeckung schon munter genutzt. Um heute eine flächendeckende Versorgung mit Blutkonserven sicherzustellen, ist es wichtig, dass der gesunde Teil der Bevölkerung aus Solidarität regelmäßig ein wenig roten Lebenssaft spendet. Wer dafür in Frage kommt, sagen ARAG Experten.

Blutspenden in Corona-Zeiten
Laut Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes fallen Blutspendetermine nicht unter das Veranstaltungsverbot. Daher raten ARAG Experten allen Spendewilligen, guten Gewissens weiterhin Blut zu spenden. Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes West werden allein im Versorgungsgebiet Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich rund 3.500 Blutspenden benötigt, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, die unabhängig von Covid-19 auf Blutspenden angewiesen sind. Wer also gesund und fit ist, kann an einem dieser Termine helfen, mit einer Blutspende Leben zu retten.

Wer darf wie oft Blut spenden?
Sein Blut spenden darf in Deutschland grundsätzlich jeder, der 18 Jahre alt und gesund ist. Eine Obergrenze gibt es seit 2009 für Wiederholungsspender nicht mehr; diese lag seinerzeit bei 75 Jahren. Erstspender dürfen laut der „Richtlinie Hämotherapie“ der Bundesärztekammer (BÄK) höchstens 60 Jahre alt sein. Gibt der Arzt vorher sein Placet, dürfen auch ältere Spender Blut spenden. Zudem müssen willige Blutspender mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass eine erneute Blutspenden in der Regel erst nach zwölf Wochen, frühestens aber nach acht Wochen möglich ist. Außerdem werden Obergrenzen für die innerhalb eines Jahres gespendete Blutmenge festgelegt, die bei Frauen niedriger sind als bei Männern.

Ein Drittel der Bevölkerung kann Blut spenden
In Deutschland sind etwa 33 Prozent der Bevölkerung theoretisch dazu in der Lage, Blut zu spenden. Tatsächlich tun es aber nur etwa drei Prozent. Das ist auf Dauer zu wenig, um die Gesamtbevölkerung mit Blutprodukten zu versorgen. Schließlich sind viele Menschen einmal in ihrem Leben auf Spenderblut oder Blutprodukte angewiesen. Etwa sechs Prozent der Bevölkerung sind laut dem Deutschen Roten Kreuz als Dauerspender notwendig, um die Versorgung langfristig zu sichern. 90 Prozent aller Blutkonserven werden in der Notfallmedizin und der Unfallchirurgie verbraucht. Diese Eingriffe kann man weder planen noch verschieben – deshalb müssen hier jederzeit ausreichend Reserven vorhanden sein.

Blutspende – tabu mit Tattoo?
Fußballstar Christiano Ronaldo lässt sich im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen nach eigener Auskunft nicht tätowieren, weil er überzeugter Blutspender ist. Dass ihm das Spenden von Blut verwehrt würde, wenn er ein Tattoo bekommt, ist aber eine Fehleinschätzung. Nach Tätowierungen muss laut ARAG Experten lediglich eine Wartezeit von vier Monaten eingehalten werden, ehe man zur Blutspende zugelassen wird. Dieselbe Frist gilt auch für Ohrlöcher, Piercings oder Brandings. Der Grund dafür ist, dass eine eventuelle Infektion mit Hepatitis oder HIV während einer Tattoo- oder Piercing-Sitzung erst nach einer gewissen Zeit im Blut nachgewiesen werden kann. Da die Übertragung durch infektiöse Blutprodukte mit allen Mitteln vermieden werden muss, ist diese Sperrfrist zum Schutz der Blutempfänger notwendig.

Dürfen Homosexuelle Blut spenden?
Wegen der Gefahr, Blutkonserven mit HIV zu infizieren, durften homosexuelle Männer bis vor wenigen Jahren kein Blut spenden. Die BÄK präsentierte 2016 aber eine neue Richtlinie, die es Homosexuellen erlaubt, Blut zu spenden. Männer, die gleichgeschlechtlichen Sex haben, müssen demnach zwölf Monate enthaltsam sein, bevor sie Blut spenden dürfen.

Blutspender sind gesetzlich unfallversichert
Um die Blutspender zu schützen und ihr Engagement zu honorieren, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz des Spenders und die Sicherheit des Empfängers stehen für Blutspendedienste an erster Stelle.

Um Ansteckungen auszuschließen, wird bei jedem Spendevorgang steriles Einwegmaterial verwendet. Das Risiko einer Infektion ist also verschwindend gering. Sollte dennoch etwas passieren, sei es durch eine Infektion oder durch einen Sturz aufgrund von Kreislaufproblemen, sind Blutspender gesetzlich unfallversichert. Sogar der direkte Weg zur Spende und wieder nach Hause ist versichert.

Wichtig ist, dass Betroffene den Blutspendedienst über den Unfall informieren, der diese Meldung wiederum an die gesetzliche Unfallversicherung weitergibt. Die Versicherung kommt dann für alle Behandlungskosten auf, die mit dem konkreten Unfall in Zusammenhang stehen.

Werden Reha-Maßnahmen nötig, sind auch diese abgesichert. Zudem hat der Blutspender während der Dauer der medizinischen Reha sogar Anspruch auf Verletztengeld, wenn er durch den Unfall arbeitsunfähig ist.

Gut erholt Blut spenden
Nach dem Urlaub zur Blutspende? Das klingt gut! Man ist ausgeruht und erholt; da fällt der Verlust an ein paar hundert Millilitern Lebenssaft nicht so ins Gewicht. Aber Vorsicht! Wenn wir nach Corona wieder reisen dürfen, gibt es einige Reiseziele, in denen ein gewisses Risiko für eine Virusinfektion besteht. Daher werden Spender, die sich in einem dieser Länder aufgehalten haben, für eine gewisse Zeit vom Blutspenden zurückgestellt. Reiseziele, die bisher am häufigsten zu einer Sperre für die Blutspende führen, finden Sie hier.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
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