Gold ist eine physische Substanz. Wenn Gold physisch gehandelt wird, kommt es in der Regel auch zur Auslieferung der Barren oder Münzen oder es bieten sich Lagerdienstleistungen an wie beispielsweise die physische Verwahrung in Zollfreilagern. Aber nicht jede Art des Handels beinhaltet eine Auslieferung.
Physischer Handel setzt immer die Auslieferung des Goldes voraus. Ansonsten ist es kein physischer Handel. Gold funktioniert als Vermögensschutz nur dann, wenn Besitz und Eigentum gleichermaßen auf den Käufer des Goldes übergehen und er dann auch tatsächlich über das physische Metall verfügen kann.
Eine Auslieferung ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Banken bieten zum Beispiel Goldzertifikate an, die das Eigentum an bestimmten Barren verbriefen. Diese Barren werden oft sogar genau an Hand von Seriennummern identifiziert. Doch wenn man im Kleingedruckten nachliest, erfährt man, dass eine Auslieferung nicht vorgesehen ist. Der Grund ist, dass Gold knapp ist und diese Barren mehrfach vergeben werden. Das bedeutet, dass es gleichzeitig mehrere Eigentümer für den gleichen Goldbarren gibt.
Man unterscheidet bei physischen Goldbeständen zwischen dem Umlaufbestand und dem Gesamtbestand. Zum Umlaufbestand gehört das Gold, welches zur sofortigen Auslieferung bereit steht. Es ermöglicht die Aktivitäten der Handler erst. Der Gesamtbestand ist das komplette, auf der Welt existierende, physische Gold. Der größte Teil des Gesamtbestandes schlummert in privaten Tresoren oder wird als Schmuck getragen. Dadurch steht es für den Handel nicht zur Verfügung. Da der Umlaufbestand viel kleiner ist, kommt es daher immer öfter zu Lieferengproblemen.
Das Gold im Umlaufbestand wird verwendet, um ihn im Markt zu verleasen. Das bedeutet, dass eine mit Edelmetallen handelnde Bank durch eine Leasingvereinbarung einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Menge an Gold erwerben kann. Dieses Gold wird dann verwendet, um es auf Termin in “unallocated” (“nicht zugeteilter”) Form zu verkaufen. Das bedeutet, dass der Käufer nur an der Entwicklung des Goldpreises partizipiert, obwohl er nur einen Vertrag und kein physisches Gold besitzt.
Verleastes Gold kann für Terminverkäufe über den zehnfachen Wert am Markt genutzt werden. Daraus wird eindeutig klar, dass das Gold parallel mehreren Personen gehören muss. Aus einer Tonne werden auf dem Papier zehn Tonnen gemacht, die selbstverständlich nicht auslieferbar sind. Selbst die eine Tonne Gold ist nur geleast, was bedeutet, dass sie jederzeit vom Leasinggeber vom Markt genommen werden kann.
Durch den physischen Verkauf an Privatinvestoren oder Regierungen verkleinert sich der Umlaufbestand, während der Gesamtbestand gleich bleibt. Jede Auslagerung von Gold aus den Tresoren von Banken in private Haushalte verringert ebenfalls den Umlaufbestand, denn nur Gold in Banktresoren steht zum Verleasen oder für mehrfache “unallocated” Verkaufe zur Verfügung.
Gold ist somit nur dann wirklich Besitz und Eigentum, wenn sich die Verwahrung in der Gewalt des Käufers befindet. Wenn der Käufer die Möglichkeit besitzt, sich das Gold jederzeit übergeben zu lassen, erfüllt es auch seinen Zweck. Papier mit dem Anspruch auf Gold ohne Auslieferklausel sind im Grunde nichts weiter als Papier.
Immer mehr Anleger wählen Edelmetalle als ein sicheres Investmentfundament für Vermögensschutz und langfristigen Wertzuwachs. Gold ist dabei besonders gefragt. Es wird seit jeher als wertvoll angesehen und hat deshalb ein sehr gutes Image als Investitionsmedium. Wer sein Geld in Gold einwechseln möchte, muss sich entscheiden, in welcher Form dies passieren soll. Zur Auswahl stehen Barren, Münzen und Tafelbarren.
Als Goldbarren werden gegossene bzw. geprägte Metallblöcke aus reinstem Feingold bezeichnet. Sie sind verfügbar in verschiedenen Größen. Für einen mehrwertsteuerfreien Verkauf ist von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben, das Gewicht, die Reinheit und den Hersteller auf den Barren zu prägen. Die Kosten für die Herstellung von Barren sind verhältnismäßig gering und verteilen sich stärker, je größer die Barren sind, sprich je höher der Materialanteil ist. Daher ist die Anlage in große Goldbarren (1 kg) wirtschaftlich am sinnvollsten.
Die mögliche Alternative sind Goldmünzen. Hier unterscheidet man zwischen Anlagemünzen und Umlaufgoldmünzen, die in hohen Auflagen dafür hergestellt wurden und tatsächlich als Zahlungsmittel fungieren. Bei den Anlagemünzen unterscheidet man Münzen mit jährlich gleichbleibenden Motiven (z.B. Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple-Leaf, American Eagle oder American Buffalo) und Anlagemünzen mit jährlich wechselnden Motiven (z.B. Australian Nugget, Australian Känguru, Goldene Lunar-Serie oder Panda Goldmünze aus China). Diese werden neben dem Goldinvestment gern auch als Sammlerstücke gekauft. Die Prägekostenaufschläge sind bei Münzen im Vergleich zu Barren höher und daher sind Münzen im Verhältnis zum Metallwert etwas teurer.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den Kauf der physischer Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Chancen verschiedener Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle physisch abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.
Die PIM GOLD und Scheideanstalt GmbH ist einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa. Der Markt der Edelmetallraffinerien und -großhändler ist überschaubar. PIM GOLD zeichnet sich im Wettbewerb durch seine Flexibilität, seine Vielfalt und vor allem durch seine guten Preise aus.
Seit der Gründung im Jahr 2008 hat sich innerhalb der jungen Firmenhistorie vieles verändert. Schritt für Schritt und Jahr für Jahr entwickelt sich das Wachstum unseres Unternehmens immer weiter und das mit großem Erfolg.
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