Wer haftet für Schäden bei der Nachbarschaftshilfe? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice

Experten der ERGO Group informieren

Wer haftet für Schäden bei der Nachbarschaftshilfe? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung
Nicht jede Versicherung kommt für Schäden bei Gefälligkeitshandlungen auf. (Bildquelle: ERGO Group)

Johanna W. aus Bergisch Gladbach:
Mein Nachbar hat mich gebeten, während seines Urlaubs seinen Briefkasten zu leeren und die Blumen zu gießen. Kommt meine Haftpflichtversicherung dafür auf, wenn ich dabei aus Versehen einen Schaden anrichte?

Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO:
Unter Nachbarn ist es üblich, sich hin und wieder gegenseitig einen Gefallen zu tun. Dazu gehört beispielsweise während des Urlaubs Blumen zu gießen oder die Post zu holen. Manchmal passiert dabei aber auch ein Missgeschick: Durch übermäßiges Gießen kann zum Beispiel der Teppich einen Wasserfleck bekommen oder beim Post ablegen fällt aus Versehen eine kostbare Vase um. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss. Bei Hilfe unter Nachbarn, Freunden oder Verwandten handelt es sich um sogenannte Gefälligkeitshandlungen. Schäden entstehen dabei meist aus Versehen. Helfer müssen dafür in der Regel nicht haften, da viele Gerichte von einem sogenannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ ausgehen. Deshalb kommen manche Haftpflichtversicherungen auch nicht für Schäden durch Gefälligkeitshandlungen auf. Das kann schnell die gute Nachbarschaft gefährden. Um das zu vermeiden, sollten Helfer vorab klären, ob in ihrer Privat-Haftpflichtversicherung solche Schäden mitversichert sind – ERGO beispielsweise ersetzt diese Schäden bis 50.000 Euro.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.074

Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Group AG
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: