In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es eine hochspezialisierte Fachkraft sein, oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen?
Die 2010 erschienene DGUV Information 203-071 “Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Organisation durch den Unternehmer” (bisher: BGI/GUV-I 5190) stellt klar, dass nur eine sogenannte “befähigte Person” über die hohe an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation verfügt. Laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen dürfen Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesene Personen lediglich im Rahmen eines Prüfteams Aufgaben übernehmen und die befähigte Person unterstützen.
Elektriker beziehungsweise Elektroniker ist, wer eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik absolviert hat. Doch dieser Abschluss verleiht noch lange nicht den Titel Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 oder die Bezeichnung befähigte Person. Es ist lediglich die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationsstufen. Das Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft formuliert die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100, Abs. 3.2.4.
Eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationsstufen. Der Status als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 kann im Anschluss an die Ausbildung durch eine mehrjährige Tätigkeit auf einem konkreten und eingeschränkten Aufgabengebiet innerhalb der Elektrotechnik erworben werden. Laut den DGUV Vorschriften und den DIN VDE Normen ist eine Elektrofachkraft aber noch nicht qualifiziert, um die anspruchsvolle Elektroprüfung im Sinne der Rechts- und Arbeitssicherheit durchzuführen.
Nur die befähigte Person ist laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen berechtigt, die Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Weitere Informationen auf https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/ist-der-normale-elektriker-laut-den-dguv-vorschriften-und-din-vde-normen-ausreichend-qualifiziert-fuer-die-rechtssichere-elektropruefung
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