In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es eine hochspezialisierte Fachkraft sein, oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen?
Die 2010 erschienene DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Organisation durch den Unternehmer“ (bisher: BGI/GUV-I 5190) stellt klar, dass nur eine sogenannte „befähigte Person“ über die hohe an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation verfügt. Laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen dürfen Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesene Personen lediglich im Rahmen eines Prüfteams Aufgaben übernehmen und die befähigte Person unterstützen.
Elektriker beziehungsweise Elektroniker ist, wer eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik absolviert hat. Doch dieser Abschluss verleiht noch lange nicht den Titel Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 oder die Bezeichnung befähigte Person. Es ist lediglich die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationsstufen. Das Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft formuliert die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100, Abs. 3.2.4.
Eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationsstufen. Der Status als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 kann im Anschluss an die Ausbildung durch eine mehrjährige Tätigkeit auf einem konkreten und eingeschränkten Aufgabengebiet innerhalb der Elektrotechnik erworben werden. Laut den DGUV Vorschriften und den DIN VDE Normen ist eine Elektrofachkraft aber noch nicht qualifiziert, um die anspruchsvolle Elektroprüfung im Sinne der Rechts- und Arbeitssicherheit durchzuführen.
Nur die befähigte Person ist laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen berechtigt, die Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Weitere Informationen auf https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/ist-der-normale-elektriker-laut-den-dguv-vorschriften-und-din-vde-normen-ausreichend-qualifiziert-fuer-die-rechtssichere-elektropruefung
Auf die technisch fachgerechte und sichere VDE Prüfung spezialisiert ist die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH der richtige Partner für Ihre Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Köln und deutschlandweit. Wir liefern die wichtige rechtssichere Dokumentation, die im Schadensfall von Versicherungen und Berufsgenossenschaften verlangt wird. Mit unserem dynamischen und hoch motivierten Team arbeiten wir täglich daran, die elektrische Sicherheit unserer Kunden durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu gewährleisten. Wir erstellen Ihnen ein umfassendes Prüfkonzept für die elektrische Sicherheit, zugeschnitten auf Ihre individuellen Anforderungen. Unser Leitgedanke hierbei ist immer die Kundenzufriedenheit und die Sicherheit Ihres Unternehmens.
Firmenkontakt
ESG Elektro Service Gesellschaft
Michael Klaus
Dr. Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
02234993303
marketing@esg-gesellschaft.de
http://www.esg-gesellschaft.de
Pressekontakt
ESG Elektro Service Gesellschaft
Jennifer Boettcher
Dr. Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
02234993303
jennifer.boettcher@esg-gesellschaft.de
http://www.esg-gesellschaft.de