Fiskus erstattet die freiwillige Zahlung einer CO2-Ausgleichsabgabe.
Fährt der Steuerzahler in den Urlaub, freut sich das Finanzamt. Urlaub ist eine beliebte Einnahmequelle für den Fiskus. Das fängt beim Urlaubsgeld an, auf das Lohnsteuer einbehalten wird. Auch beim Flug, Betanken des Autos und der Unterkunft verdient der Fiskus mit. Nicht zu vergessen die Kurtaxe, die oftmals erhoben wird. Zeit, den Spieß umzudrehen! Wer sich dafür entscheidet, klimaneutral zu reisen und als Kompensation für den CO2-Ausstoß eine Ausgleichszahlung
Viele Reiseveranstalter, Reisebüros und Buchungsportale im Internet bieten für Flugreisen, Busreisen und Kreuzfahrten an, mit einer CO2-Ausgleichszahlung das schlechte Gewissen zu beruhigen, denn Urlaubreisen quer durch die Welt belasten die Umwelt enorm. Durch die Verbrennung fossiler Energieträger werden der Treibhauseffekt und damit der Klimawandel mit allen einhergehenden Katastrophen verstärkt. Die CO2-Ausgleichszahlung für die eigene Urlaubsreise wird an eine Klimaschutzorganisation abgeführt und fließt in internationale Klimaschutzprojekte.
Die Klimaschutzorganisationen, die die CO2-Ausgleichszahlung erhalten, sind in der Regel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen, wie atmosfair oder myclimate. Somit kann die Ausgleichabgabe wie eine Spende behandelt werden und Spenden sind bekanntlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Sie müssen nur die Jahrespauschale von 36 Euro übersteigen. Dieser Betrag wird bei einem einmaligen innereuropäischen Flug nicht erreicht, bei Langstreckenflügen jedoch schon und bei Kreuzfahrten locker. Aber auch Kurzstreckenflüge können gesammelt am Jahresende eingereicht werden.
Ein Beleg im Fall von Spenden ist der Einkommensteuererklärung nicht mehr anzufügen, aber sicherheitshalber sollten die Ausgleichszertifikate als Zuwendungsbestätigungen aufgehoben werden, falls das Finanzamt einen Nachweis einfordert. Somit bringt CO2-neutrales Reisen fast jedem einen Vorteil. Es wird etwas für die Umwelt getan und dem Urlauber entstehen dadurch nicht einmal Kosten, da diese in voller Höhe vom Fiskus getragen werden! Im Jahr 2017 haben sich immerhin schon zehn Prozent aller Reisenden daran beteiligt.
Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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