Fremdgeschäftsführer, Gesellschafter, mitarbeitende Angehörige oder Geschäftsführer sollten ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Berlin, 17.07. 2014. Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht nicht – sie leisten im Rahmen ihres Anstellungsvertrags nichtselbstständige Arbeit, und ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer werden automatisch von ihrem Bruttogehalt abgeführt. Bei einer anderen Personengruppe ist diese Klassifizierung nicht so eindeutig: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern, mitarbeitenden Familienmitgliedern und je nach Struktur des betreffenden Unternehmens auch Fremdgeschäftsführern ist der Status häufig zweifelhaft.
Das kann für die betroffenen Personen unangenehme Folgen haben: So kann bei Jobverlust die Agentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld I mit der Begründung verweigern, dass keine Sozialversicherungspflicht bestand – obwohl womöglich jahrelang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sind. Und das ist noch nicht alles: Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund kann unter Umständen beispielsweise die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente sowie weitere Leistungen verweigern.
Unwägbare Risiken, ungenutzte Chancen
Auch die nachträgliche Einforderung von Sozialversicherungsbeiträgen kann drohen, wenn die Sozialversicherungsträger im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass gar keine berechtigte Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorhanden war. Andererseits gibt es für diese Personengruppe unter Umständen auch gute Gründe, die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht feststellen zu lassen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die in die Sozialkassen über einen langen Zeitraum einzuzahlenden Beträge – es kann sich hierbei um Summen in bis zu sechsstelliger Höhe handeln – anderweitig wesentlich lukrativere Dividenden erbringen könnten, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber der gesetzlichen Altersrente darstellen.
Dabei sollten nicht nur bestehende Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch solche bei Neugründungen – beispielsweise im Start-up-Bereich – geprüft werden. Erstberatungen mit den assoziierten Fachanwälten von pro votum sind per Telefon oder Chat möglich, etwaige Honorare sind erfolgsabhängig.
Im Statusfeststellungsverfahren gut beraten
Für Fälle wie diese gibt es seit 2005 das Statusfeststellungsverfahren, das von der „Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund“ durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird beurteilt, ob eine Person in beruflicher Hinsicht einer abhängigen
oder selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts nachgeht und nicht als abhängig beschäftigt gilt, wie das bei einem üblichen Arbeitnehmer der Fall ist. Für die Prüfung sind zahlreiche Unterlagen erforderlich, wie der Gesellschaftsvertrag, etwaige Nachträge, Geschäftsführervertrag, Nachweise über Miteigentum am Unternehmen, etwaige Darlehen, Sicherheiten oder Bürgschaften gegenüber dem Unternehmen sowie auch das Beantworten des sogenannten Feststellungsbogens. Letzterer weist dabei zahlreiche Tücken hinsichtlich der formulierten Fragen und möglichen Antworten auf. Das Verfahren erfordert folglich ein hohes Maß an Fachkompetenz.
Daher gibt es sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen Spezialisten wie die pro votum mbH (Ein Online-Schnelltest für den betroffenen Personenkreis findet sich unter http://www.pro-votum.de/ ). Sie unterstützen ihre Mandanten in puncto Statusfeststellungsverfahren gemeinsam mit fachlich kompetenten Anwälten unter anderem bei der Feststellung von Dienstverträgen und Gesellschafterverträgen, bei der Durchsetzung von Erstattungen zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, bei der Abwehr von Nachzahlungsforderungen sowie bei der verbindlichen Feststellung der Sozialversicherungspflicht.
Über pro votum:
pro votum wurde als Spezialist für sozialversicherungstechnische Beurteilungen (Statusfeststellungsverfahren) im Jahr 2003 gegründet. Seitdem hat das Unternehmen ein fachlich effizientes Netzwerk rund um seine Kernkompetenz gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten immer weiter ausgebaut. Dabei hat es sich zu einem Ansprechpartner für den Mittelstand, aber auch für Steuerberater und Rechtsanwälte, entwickelt. Mittelständische Firmen bilden heute den Großteil des Kundenstamms, aber auch einige DAX-notierte Unternehmen werden von pro votum (http://www.pro-votum.de/) betreut.
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